Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Harburg: Einbürgerungen

    Allgemeine Informationen

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich. Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird nicht mehr gefordert. Eine Einbürgerung bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

    Grundsätzliche Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

    Ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer der nebenstehenden Ansprechpersonen ist in jedem Fall sinnvoll, um konkret für Ihren Fall die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrages und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln. Sie erhalten dann per Post einen Antragsvordruck mit einem Merkblatt über die notwendigen Dokumente.

    Alternativ können Sie den Antrag auch online beantragen. Klicken Sie dazu auf den obigen Button "Zum Service Port@l Online Dienst" Auch dann sollten Sie sich vorher telefonisch beraten lassen. Für Online-Anträge ist eine Gebührenermäßigung von 37,50 € möglich. Dies setzt voraus, dass Sie vollständige Angaben machen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, wird Ihnen bei der telefonischen Beratung mitgeteilt.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Harburg

    ID: L100040_557462565

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Neu Wulmstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Deutscher, Deutsche, deutscher Bürger, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Staatsangehörigkeit, Deutscher werden, Einbürgerungstest, Deutschland, integrieren, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsbürgerschaft, Arbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English