Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Harburg: Einbürgerungen
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich. Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird nicht mehr gefordert. Eine Einbürgerung bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Grundsätzliche Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
Ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer der nebenstehenden Ansprechpersonen ist in jedem Fall sinnvoll, um konkret für Ihren Fall die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrages und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln. Sie erhalten dann per Post einen Antragsvordruck mit einem Merkblatt über die notwendigen Dokumente.
Alternativ können Sie den Antrag auch online beantragen. Klicken Sie dazu auf den obigen Button "Zum Service Port@l Online Dienst" Auch dann sollten Sie sich vorher telefonisch beraten lassen. Für Online-Anträge ist eine Gebührenermäßigung von 37,50 € möglich. Dies setzt voraus, dass Sie vollständige Angaben machen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, wird Ihnen bei der telefonischen Beratung mitgeteilt.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Landkreis Harburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Für Neu Wulmstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Einbürgerungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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