Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienst
Antrag auf Einbürgerung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 - 15.30 Uhr Freitag geschlossen Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05721 703-1163
Fax: 05721 703-1699
E-Mail: einbuergerung@schaumburg.de
E-Mail: aufenthaltsrecht@schaumburg.de
Kontaktperson
Herr Lorenz
Herr Schmidt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Sprachtest, Deutscher, Deutsche, deutscher Bürger, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Staatsangehörigkeit, Deutscher werden, Einbürgerungstest, Deutschland, integrieren, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsbürgerschaft, Arbeiten