Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Allgemeine Informationen
    Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

    Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig.

    Auf der Internetseite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610) erfahren Sie Einzelheiten zu den Änderungen, sowie den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eingebürgert zu werden. Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.

    Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen an die die E-Mailadresse "personenstandswesen@landkreis-holzminden.de übermitteln.

    Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung können aktuell keine persönlichen Beratungen stattfinden.

    Die Bearbeitung der Anträge geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.



    Online-Dienst

    Einbürgerung Online

    ID: L100040_556387716

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Sofern Sie im Landkreis Holzminden wohnen, sind wir für Sie zuständig.

    Ansprechpartner

    3.32 Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 707-245

    E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    37627 Stadtoldendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    37624 Stadtoldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05532 9005-0

    Fax: 05532 9005-10

    E-Mail: info@eschershausen-stadtoldendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Folgende Dokumente finden Sie weiter unten:

    • Antrag auf Einbürgerung
    • Arbeitgeberbescheinigung - Einbürgerung
    • Checkliste Einbürgerung
    • Einkommensbescheinigung Selbstständige
    • Informationsblatt fdGO

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Nach der aktuellen Rechtslage wird grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 5 Jahren vorausgesetzt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro.

    Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Sie zahlen ebenfalls 255 Euro.

    Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de