Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Allgemeine Informationen
    Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
    Der Gesetzesentwurf wurde beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft getreten!

    Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.

    Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.

    Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz.

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Auf Grund der Vielzahl verschiedener gesetzlicher Regelungen beziehungsweise Fallgruppen ist es nicht möglich, die abschließenden Voraussetzungen hier zu nennen. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Sofern Sie im Landkreis Holzminden wohnen, sind wir für Sie zuständig.

    Ansprechpartner

    3.32 Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 707-245

    E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    An dieser Stelle wird davon abgesehen, ein Antragsformular auf Einbürgerung bereitzustellen, da eine sinnvolle Antragstellung ohne ein vorangegangenes Beratungsgespräch kaum sinnvoll ist.

    Wie erhalte ich einen Beratungstermin?

    Gerne beraten wir Sie telefonisch. Bitte senden Sie hierfür eine Mail an personenstandswesen@landkreis-holzminden.de.

    Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

    1. Der Grund für den Termin (z. B. Beratung, Negativbescheinigung)
    2. Die Personalien der Person, die den Termin benötigt und zwar:

    - Name

    - Vorname

    - Geburtsdatum

    - Staatsangehörigkeit

    - aktuelle Adresse

    - Telefonnummer.

    1. Wird der Termin auch für den/die Ehepartner/in oder Kind(er) benötigt (bitte Namen angeben)?
    2. Zu welchen Zeiten sind Sie in der Regel telefonisch erreichbar?

    Alternativ erreichen Sie uns telefonisch ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

    Montag: 9:00 - 10:00 Uhr

    Mittwoch: 11:00 - 13:00 Uhr.

    Nach der Beratung senden wir Ihnen das Antragsformular und eine individuell auf Sie angepasste Liste von Unterlagen, welche für die Antragstellung benötigt wird, zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Nach der aktuellen Rechtslage wird grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Eventuelle weitere Fristen werden Ihnen bei der Beratung zu Ihrem Einbürgerungsantrag mitgeteilt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro.

    Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Sie zahlen ebenfalls 255 Euro.

    Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de