Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig.
Auf der Internetseite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610) erfahren Sie Einzelheiten zu den Änderungen, sowie den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eingebürgert zu werden. Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen an die die E-Mailadresse "personenstandswesen@landkreis-holzminden.de übermitteln.
Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung können aktuell keine persönlichen Beratungen stattfinden.
Die Bearbeitung der Anträge geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
Online-Dienst
Einbürgerung Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Sofern Sie im Landkreis Holzminden wohnen, sind wir für Sie zuständig.
Ansprechpartner
1.32 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 05531 707-802
Telefon Festnetz: 05531 707-102
Telefon Festnetz: 05531 707-245
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Folgende Dokumente finden Sie weiter unten:
- Antrag auf Einbürgerung
- Arbeitgeberbescheinigung - Einbürgerung
- Checkliste Einbürgerung
- Einkommensbescheinigung Selbstständige
- Informationsblatt fdGO
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Nach der aktuellen Rechtslage wird grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 5 Jahren vorausgesetzt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Sie zahlen ebenfalls 255 Euro.
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Holzminden: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
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