Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Online-Anträge der Ausländerbehörde der Region Hannover
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Onlineformular Anfrage Team Zuwanderung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
33.05 - Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Do 13:00 - 15:30 Uhr Di, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur nach Terminvergabe
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622193
E-Mail: Einbuergerung@Region-Hannover.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Integration, Wie werde ich Deutscher, Einbürgerungstest, Staatsbürgerschaft, integrieren, Deutscher werden, Deutscher, Sprachtest, deutscher Staatsbürger, Deutschland, Staatsangehörigkeit, deutscher Bürger, Leben in Deutschland, Arbeiten, Deutsche