Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Gesetzesentwurf beschlossen aber noch nicht in Kraft getreten
Am 27.06.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Auf der Interseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.
Auskünfte durch die Einbürgerungsstelle noch nicht möglich
Der Einbürgerungsstelle sind derzeit keine Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.
Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Online-Dienste
Einbürgerung - Kontaktformular
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Einbürgerung - Online-Check
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Online-Anträge der Ausländerbehörde der Region Hannover
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Onlineformular Anfrage Team Zuwanderung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Sofern Sie im Stadtgebiet Hannovers wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet, wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 32.32 - Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Die Einbürgerungsbehörde bietet derzeit keine offenen Sprechzeiten an, Vorsprachen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Anreise: Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Bitte führen Sie den Online-Check Einbürgerung durch. Durch dieses digitale Beratungsangebot erhalten Sie eine Liste, welche Dokumente benötigt werden.
Bringen Sie zur Antragsabgabe den ausgefüllten Antrag, die Originaldokumente und entsprechende Kopien mit.
Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer in Deutschland erfolgen, der für deutsche Gerichte zugelassen ist.
Formulare
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Voraussetzungen
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hannover
- in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- keine wesentlichen Vorstrafen
- kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels
Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie durch unseren Online-Check.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
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- Sie erhalten ein PDF mit allen erforderlichen Unterlagen.
- Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen gerne per Kontaktformular übermitteln.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen Kopien an, und fügen Sie diese dem Antrag bei. Fügen Sie einen handgeschriebenen Lebenslauf bei.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses beim Online-Check, füllen Sie bitte den Antrag aus.
Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner/in und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.
- Fragen Sie über das Kontaktformular Einbürgerung einen Termin zur Antragsabgabe an.
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- Das Sachgebiet bearbeitet die Anfrage und schickt Ihnen einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Sachgebiet Einbürgerung den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
Soweit nötig, fordert das Sachgebiet Einbürgerung noch weitere Unterlagen an.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Genauere Informationen erhalten Sie durch den Online-Check.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
255,00 Euro pro Person.
51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Hannover. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Das Sachgebiet Einbürgerung ist für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Hannover lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.
Informieren Sie sich über die Einbürgerung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebet des Online-Checks. Durch diesen erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und welche Dokumente benötigt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zur Antragsabgabe anzufragen.
Sie erhalten einen Termin zur Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin der Antragsabgabe den ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit.
Ich habe den Online-Check durchgeführt, erfülle die Voraussetzungen und möchte einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.
Nutzen Sie für die Anfrage eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrages unser Kontaktformular Einbürgerung. Die Termine werden durch das Sachgebiet Einbürgerung vergeben.
Sie erhalten eine E-Mail mit den Daten zu dem Termin.
Ich habe einen Termin erhalten, kann jedoch nicht erscheinen.
Unsere Terminkapazitäten sind leider beschränkt, ein verschobener Termin kann mehrere Wochen oder Monate später liegen. Bitte versuchen Sie, den vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, teilen Sie uns dies über das Kontaktformular Einbürgerungsbehörde unter "Sonstiges" mit.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Welche Kosten entstehen für mich?
Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung "Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch". Darin finden Sie den sogenannten Online-Check. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.
Können Familien einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen?
Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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