Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Braunschweig: Einbürgerung (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Braunschweig - Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Internet
Braunschweig - Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
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Kontaktperson
Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Frau Madeline Knöfler
Internet
Braunschweig - Ausländerangelegenheiten
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Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
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Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Frau Madeline Knöfler
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Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
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Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
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Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Frau Madeline Knöfler
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Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Frau Madeline Knöfler
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Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Seele-Straße 7
38122 Braunschweig
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der
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Kontaktperson
Frau Petra Fuhrmann
Frau Dagmar Dornieden
Frau Mareen Näckel
Frau Anita Ruduks
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erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
Sprachtest, Integration, Wie werde ich Deutscher, Arbeiten, deutscher Staatsbürger, Deutsche, integrieren, Staatsangehörigkeit, Leben in Deutschland, Staatsbürgerschaft, Deutscher werden, Deutscher, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland