• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Scheidungsantrag

Ehescheidung

Beschreibung

Bei Scheidungen gilt das Zerrüttungsprinzip. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn

  • die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt,
  • die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben 

Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Ehegatten müssen sich im Scheidungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Scheidungsantrag auf diesem Weg einreichen.

Wenn ein Ehegatte im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Scheidung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.

Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Fehlt es an einem solchen Aufenthalt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden, ist entweder das Amtsgericht des früheren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, wenn einer der Ehegatten in dessen Bezirk noch seinen Lebensmittelpunkt hat. Andernfalls ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner gewöhnlich aufhält.

Über die Einzelheiten informiert Sie Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin.

Ansprechpartner

Amtsgericht Celle

Adresse

Hausanschrift

Mühlenstrasse 8

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 1104

29201 Celle

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 206-0

Fax: 05141 206-757

E-Mail: AGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 08.03.2010

Technisch geändert am 10.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Schon im Vorfeld einer Scheidung sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich auch hierbei von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Scheidung, Trennung, Wiederannahme des alten Namens vor Ehe, Annahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Ehe scheiden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024