Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Online-Dienst

    Denkmalpflege

    ID: L100040_485338731

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 6 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-1150

    Fax: 0541 501-61150

    E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Denkmalpflege, Antrag auf Bescheinigung gemäß §§7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
    Denkmalpflege, Steuertipps für Denkmaleigentümer
    Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 10 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2012 (von: Ulrich Nitzsche)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Menkhaus, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steimker Berg, Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuwendung, Denkmal schützen, Denkmalschutz, Baudenkmal, Erhaltung, Denkmal, Kulturdenkmal, Zuschuss, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)