Bodendenkmalpflege
Beschreibung
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
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Erteilung einer Denkmalrechtliche Genehmigung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Celle - Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3211
29232 Celle
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bauberatungen (Untere Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde, Baulasten): Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung. Akteneinsichten, Abgabe von Unterlagen, allgemeine Auskünfte: Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 8 - 16 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Baudenkmal, Kulturdenkmal