Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Schaumburg: Betreuungsrecht

    Die Betreuungsstelle steht außerdem zur Verfügung für 

    Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
    Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
    Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
    Beratung von Bevollmächtigten
    Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

    Registrierung beruflicher Betreuer/innen

    Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist es für alle beruflichen Betreuerinnen oder Betreuer zur Verpflichtung geworden, sich bei ihrer Stammbehörde registrieren zu lassen.

    Über den unten stehenden Link besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag online hier zu stellen und alle für die Stammbehörde erforderlichen Unterlagen direkt zu übersenden. Bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten wird auf das nachfolgende Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen.

    Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Koller, Tel. 05721 703-2548, und Frau Jung, Tel. 05721 703-2562, zur Verfügung.

    REGISTRIERUNG BERUFLICHER BETREUER/INNEN

    Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) - Überprüfung der Eignung von Betreuern

    Nützliche Links


    Vorsorge

    Online-Dienst

    Registrierung für Berufsbetreuer/innen

    ID: L100040_507460908

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Formular können Sie den notwendigen Antrag zur Registrierung bei Ihrer zuständigen Stammbehörde gemäß dem Betreuungsorganisationsgesetz online einreichen und alle erforderlichen Informationen bereitstellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Probsthäger Straße 6

    31655 Stadthagen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vormundschaftsgericht, Vormundschaft, Betreuer, Gericht, Betreuungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de