Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Hinweise für Schaumburg: Betreuungsrecht
Die Betreuungsstelle steht außerdem zur Verfügung für
• Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
• Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
• Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Beratung von Bevollmächtigten
• Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Registrierung beruflicher Betreuer/innen
Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist es für alle beruflichen Betreuerinnen oder Betreuer zur Verpflichtung geworden, sich bei ihrer Stammbehörde registrieren zu lassen.
Über den unten stehenden Link besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag online hier zu stellen und alle für die Stammbehörde erforderlichen Unterlagen direkt zu übersenden. Bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten wird auf das nachfolgende Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Koller, Tel. 05721 703-2548, und Frau Jung, Tel. 05721 703-2562, zur Verfügung.
REGISTRIERUNG BERUFLICHER BETREUER/INNEN
Nützliche Links
- Betreuungsverein BUBIS e.V.
- Betreuungsverein Schaumburg e.V.
- Landesportal für Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen (mit Informationen zu Gesundheit, Pflege & Betreuung, Wohnen, etc.)
- Das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht
- Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
- Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Betreuungsverfügung mit Festlegungen für den eigenen Betreuungsfall (in verschiedenen Sprachen; bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz)
- Amtlicher Vordruck für die Anregung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Fremdanregung zur Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Vorsorge
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit)
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit) - In leichter Sprache!
- Antrag auf Eintrag einer Vorsorgevollmacht in das Register (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Depot- und Kontovollmacht, Vollmacht für Banken und Sparkassen, Ergänzung zur Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Vordruck einer Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Die Betreuungsstelle steht außerdem zur Verfügung für
Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Beratung von Bevollmächtigten
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Registrierung beruflicher Betreuer/innen
Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist es für alle beruflichen Betreuerinnen oder Betreuer zur Verpflichtung geworden, sich bei ihrer Stammbehörde registrieren zu lassen.
Über den unten stehenden Link besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag online hier zu stellen und alle für die Stammbehörde erforderlichen Unterlagen direkt zu übersenden. Bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten wird auf das nachfolgende Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Koller, Tel. 05721 703-2548, und Frau Jung, Tel. 05721 703-2562, zur Verfügung.
REGISTRIERUNG BERUFLICHER BETREUER/INNEN
Nützliche Links
- Betreuungsverein BUBIS e.V.
- Betreuungsverein Schaumburg e.V.
- Landesportal für Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen (mit Informationen zu Gesundheit, Pflege & Betreuung, Wohnen, etc.)
- Das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht
- Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
- Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Betreuungsverfügung mit Festlegungen für den eigenen Betreuungsfall (in verschiedenen Sprachen; bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz)
- Amtlicher Vordruck für die Anregung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Fremdanregung zur Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Vorsorge
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit)
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit) - In leichter Sprache!
- Antrag auf Eintrag einer Vorsorgevollmacht in das Register (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Depot- und Kontovollmacht, Vollmacht für Banken und Sparkassen, Ergänzung zur Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Vordruck einer Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Das Amtsgericht (Betreuungsgericht) prüft und entscheidet, ob und wie lange die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden kann und in welchen Aufgabenbereichen eine Betreuung einzurichten ist.
Die Betreuungsstelle steht außerdem zur Verfügung für
• Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
• Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
• Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Beratung von Bevollmächtigten
• Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (kostenpflichtig gem. § 7 Abs. 4 Betreuungsorganisationsgesetz)
Registrierung beruflicher Betreuer/innen
Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist es für alle beruflichen Betreuerinnen oder Betreuer zur Verpflichtung geworden, sich bei ihrer Stammbehörde registrieren zu lassen.
Über den unten stehenden Link besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag online hier zu stellen und alle für die Stammbehörde erforderlichen Unterlagen direkt zu übersenden. Bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten wird auf das nachfolgende Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen.
Für die Registrierung wird eine Gebühr nach § 24 Abs. 5 BtOG erhoben.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Spilmann, Tel. 05721 703-2573 zur Verfügung.
REGISTRIERUNG BERUFLICHER BETREUER/INNEN
Nützliche Links
- Betreuungsverein BUBIS e.V.
- Betreuungsverein Schaumburg e.V.
- Landesportal für Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen (mit Informationen zu Gesundheit, Pflege & Betreuung, Wohnen, etc.)
- Das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht
- Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
- Erklärvideo in 10 Sprachen zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung und Betreuungsrecht
- Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Finanzministerium)
- Eigener Antrag auf Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Fremdanregung zur Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Vorsorge
- Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht -mit Formularen- (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz)
- Das Betreuungs-Recht in Leichter Sprache (Broschüre des Bundesministeri-ums der Justiz)
- Informationen zur Vorsorgevollmacht (vom Bundesministerium der Justiz)
- Formulare Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Konto-/Depot-/Schrankvollmacht und weitere (in verschiedenen Sprachen; bereitgestellt vom Bundesministerium für Justiz)
- Patientenverfügung (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz)
- Informationen und Formulare zur Patientenverfügung (vom Bundesministerium der Justiz)
- Informationen zur Ehegattennotvertretung (vom Bundesministerium der Justiz)
Das Amtsgericht (Betreuungsgericht) prüft und entscheidet, ob und wie lange die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden kann und in welchen Aufgabenbereichen eine Betreuung einzurichten ist.
Die Betreuungsstelle steht außerdem zur Verfügung für
Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Beratung von Bevollmächtigten
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (kostenpflichtig gem. § 7 Abs. 4 Betreuungsorganisationsgesetz)
Registrierung beruflicher Betreuer/innen
Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist es für alle beruflichen Betreuerinnen oder Betreuer zur Verpflichtung geworden, sich bei ihrer Stammbehörde registrieren zu lassen.
Über den unten stehenden Link besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag online hier zu stellen und alle für die Stammbehörde erforderlichen Unterlagen direkt zu übersenden. Bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten wird auf das nachfolgende Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen.
Für die Registrierung wird eine Gebühr nach § 24 Abs. 5 BtOG erhoben.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Spilmann, Tel. 05721 703-2573 zur Verfügung.
REGISTRIERUNG BERUFLICHER BETREUER/INNEN
Nützliche Links
- Betreuungsverein BUBIS e.V.
- Betreuungsverein Schaumburg e.V.
- Landesportal für Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen (mit Informationen zu Gesundheit, Pflege & Betreuung, Wohnen, etc.)
- Das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht
- Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
- Erklärvideo in 10 Sprachen zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung und Betreuungsrecht
- Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (bereitgestellt vom Nds. Finanzministerium)
- Eigener Antrag auf Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
- Fremdanregung zur Einrichtung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)
Vorsorge
- Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht -mit Formularen- (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz)
- Das Betreuungs-Recht in Leichter Sprache (Broschüre des Bundesministeri-ums der Justiz)
- Informationen zur Vorsorgevollmacht (vom Bundesministerium der Justiz)
- Formulare Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Konto-/Depot-/Schrankvollmacht und weitere (in verschiedenen Sprachen; bereitgestellt vom Bundesministerium für Justiz)
- Patientenverfügung (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz)
- Informationen und Formulare zur Patientenverfügung (vom Bundesministerium der Justiz)
- Informationen zur Ehegattennotvertretung (vom Bundesministerium der Justiz)
Online-Dienst
Registrierung für Berufsbetreuer/innen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: betreuungsstelle@schaumburg.de
Kontaktperson
Frau Spillmann
Frau Hartmann-Höhnke
Frau Janutta
Herr Peters
Herr Koller
Frau Jung
Herr Mejer-Schmitt
Frau Unruh
Frau Hirschfeld
Frau Beckedorf
Hausanschrift
Fax: +49 5721 7032588
Telefon Festnetz: +49 5721 7032581
E-Mail: betreuungsstelle@schaumburg.de
Frau Köchy
Frau Schwaderer
Frau Dexheimer
Herr Schliebs
Frau Berger-Pätau
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schaumburg: Betreuungsrecht
- Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)
- Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung - BtRegV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1814 ff.
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)
- Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung - BtRegV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1814 ff.
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht