Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
53.2 - Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1461
Fax: +49 5351 121-2390
Kontaktperson
Herr Burzlaff
Zuständig für
- Sonstiges: Leitung
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1453
Frau Sale
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Schöningen einschl. OT, SG Heeseberg
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1456
Frau Sube
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Königslutter einschl. OT
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1401
Frau Sommer
Zuständig für
- Sonstiges: SG Velpke, SG Grasleben, Stadt Helmstedt - OT Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1439
Frau Grundt
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Lehre, Stadt Helmstedt mit OT Emmerstedt / Barmke
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1428
Frau Wendeburg
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Helmstedt
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1460
Frau Hoffmann
Zuständig für
- Sonstiges: Verwaltung
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1461
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung.
Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
Der Landkreis Helmstedt sucht ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen (gem. § 1896 ff BGB) Gerne informieren und beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Aufgaben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.
Der Landkreis Helmstedt sucht ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen (gem. § 1896 ff BGB) Gerne informieren und beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Aufgaben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
- Arbeitshilfen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Merkblatt zu den Mitteilungs- und Nachweispflichten und zum Widerruf der Registrierung
- Rücknahme und Widerruf der Registrierung
- Datenschutzerklärung Betreuungsstelle
- Erklärung Berufsbetreuer nach § 24 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- Texte und Vordrucke zum Themengebiet Betreuungsrecht
- Beratungsangebot für Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer im Landkreis Helmstedt – BVOC e. VJeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll?! Die Beratung zu allen Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erweitern das Angebot zusammen mit der Beratung von Bevollmächtigten. Die Entwicklung von Arbeitshilfen und Beratungsführern runden die Tätigkeit ab.
- Arbeitshilfen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Texte und Vordrucke zum Themengebiet Betreuungsrecht
- Beratungsangebot für Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer im Landkreis Helmstedt - BVOC e. VJeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll?! Die Beratung zu allen Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erweitern das Angebot zusammen mit der Beratung von Bevollmächtigten. Die Entwicklung von Arbeitshilfen und Beratungsführern runden die Tätigkeit ab.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- Rücknahme und Widerruf der Registrierung
- Merkblatt zu den Mitteilungs- und Nachweispflichten und zum Widerruf der Registrierung
- Erklärung Berufsbetreuer nach § 24 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Datenschutzerklärung Betreuungsstelle
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht