BetreuungsverfügungOnline erledigen

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Online-Dienst

    Registrierung als berufliche/r Betreuer/in

    ID: L100040_482817381

    Beschreibung

    Antrag auf Registrierung als berufliche/r Betreuer/in nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    53.2 - Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenwinkel 10-11

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1461

    Fax: +49 5351 121-2390

    E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht

    Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht

    Der Landkreis Helmstedt sucht ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen (gem. § 1896 ff BGB) Gerne informieren und beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Aufgaben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de