Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Online-Dienst
Registrierung als berufliche/r Betreuer/in
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
53.2 - Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1461
Fax: +49 5351 121-2390
Kontaktperson
Frau Sale
Frau Sube
Frau Sommer
Frau Grundt
Frau Wendeburg
Frau Hoffmann
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung.
Hinweise (Besonderheiten)
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Die rechtliche Betreuung - Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
Der Landkreis Helmstedt sucht ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen (gem. § 1896 ff BGB) Gerne informieren und beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Aufgaben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.
Bemerkungen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Hinweise für Helmstedt: Betreuungsrecht
- Beratungsangebot für Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer im Landkreis Helmstedt - BVOC e. V
- Arbeitshilfen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Erklärung Berufsbetreuer nach § 24 Betreuungsstelle
- Merkblatt zu den Mitteilungs- und Nachweispflichten und zum Widerruf der Registrierung
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- Texte und Vordrucke zum Themengebiet Betreuungsrecht
- Rücknahme und Widerruf der Registrierung
- Datenschutzerklärung Betreuungsstelle
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer