Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen
Die Stadt Oldenburg betreibt zwei Friedhöfe, im Norden den Waldfriedhof Ofenerdiek mit ungefähr 10 Hektar und im Süden den Parkfriedhof Bümmerstede mit ungefähr 16 Hektar.
Auf beiden Friedhöfen werden unterschiedliche Grabarten für Urnen- und Erdbestattungen vorgehalten, wie zum Beispiel anonyme Erd- und Urnengräber, Wahlgräber, Reihengräber, teilanonyme (pflegefreie) Grabarten sowie auch Baumgräber auf dem Waldfriedhof Ofenerdiek. Der Parkfriedhof Bümmerstede hält dazu noch Sondergräber für yezidische, muslimische und buddhistische Glaubensgemeinschaften vor und trägt damit zur kulturellen Vielfalt bei.
Auf beiden Friedhöfen wird auch die Möglichkeit von Trauerfeiern von bis zu 250 Personen in den Andachtshallen geboten. Am Rande des Parkfriedhofes Bümmerstede befindet sich zudem das städtische Krematorium.
Zuständig für alle mit der Bestattung auf den städtischen Friedhöfen zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Oldenburg. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Grab- und Bestattungsarten, Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen und anfallende Friedhofsgebühren.
Die Stadt Oldenburg betreibt zwei Friedhöfe, im Norden den Waldfriedhof Ofenerdiek mit ungefähr 10 Hektar und im Süden den Parkfriedhof Bümmerstede mit ungefähr 16 Hektar.
Auf beiden Friedhöfen werden unterschiedliche Grabarten für Urnen- und Erdbestattungen vorgehalten, wie zum Beispiel anonyme Erd- und Urnengräber, Wahlgräber, Reihengräber, teilanonyme (pflegefreie) Grabarten sowie auch Baumgräber auf dem Waldfriedhof Ofenerdiek. Der Parkfriedhof Bümmerstede hält dazu noch Sondergräber für yezidische, muslimische und buddhistische Glaubensgemeinschaften vor und trägt damit zur kulturellen Vielfalt bei.
Auf beiden Friedhöfen wird auch die Möglichkeit von Trauerfeiern von bis zu 250 Personen in den Andachtshallen geboten. Am Rande des Parkfriedhofes Bümmerstede befindet sich zudem das städtische Krematorium.
Zuständig für alle mit der Bestattung auf den städtischen Friedhöfen zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Oldenburg. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Grab- und Bestattungsarten, Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen und anfallende Friedhofsgebühren.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen
Ansprechpartner
Cornelia Klatt
Telefon: 0441 235-2580
E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
Anschrift und Kontakt der Friedhöfe
Waldfriedhof Ofenerdiek
Schafjückenweg 22
26125 Oldenburg
Telefon: 0441 602182
Parkfriedhof Bümmerstede und Krematorium
Sandkruger Straße 26
26135 Oldenburg
Telefon: 0441 235-3575
Ansprechpartner
Cornelia Klatt
Telefon: 0441 235-2580
E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
Anschrift und Kontakt der Friedhöfe
Waldfriedhof Ofenerdiek
Schafjückenweg 22
26125 Oldenburg
Telefon: 0441 602182
Parkfriedhof Bümmerstede und Krematorium
Sandkruger Straße 26
26135 Oldenburg
Telefon: 0441 235-3575
Ansprechpartner
Stadtgrünpflege und Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
Im Falle einer Urnenbestattung:
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen
Sterbeurkunde
Sterbeurkunde
Formulare
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg (Oldb)
Friedhofssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb)
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg (Oldb)
Friedhofssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb)
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen
Der Antrag auf Vornahme einer Beisetzung kann
- online
- schriftlich mit ausgefülltem Antragsvordruck (siehe Formulare)
- per Post,
- per Fax: 0441 235-2110 für den Waldfriedhof Ofenerdiek und 0441 235-3577 für den Parkfriedhof Bümmerstede
- per E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
- oder persönlich erfolgen.
Der Antrag auf Vornahme einer Beisetzung kann
- online
- schriftlich mit ausgefülltem Antragsvordruck (siehe Formulare)
- per Post,
- per Fax: 0441 235-2110 für den Waldfriedhof Ofenerdiek und 0441 235-3577 für den Parkfriedhof Bümmerstede
- per E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
- oder persönlich erfolgen.
Fristen
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beisetzung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Eintritt des Todes