Bestattung Anmeldung

    Bestattung anmelden

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Oldenburg betreibt zwei Friedhöfe, im Norden den Waldfriedhof Ofenerdiek mit ungefähr 10 Hektar und im Süden den Parkfriedhof Bümmerstede mit ungefähr 16 Hektar.

    Auf beiden Friedhöfen werden unterschiedliche Grabarten für Urnen- und Erdbestattungen vorgehalten, wie zum Beispiel anonyme Erd- und Urnengräber, Wahlgräber, Reihengräber, teilanonyme (pflegefreie) Grabarten sowie auch Baumgräber auf dem Waldfriedhof Ofenerdiek. Der Parkfriedhof Bümmerstede hält dazu noch Sondergräber für yezidische, muslimische und buddhistische Glaubensgemeinschaften vor und trägt damit zur kulturellen Vielfalt bei.

    Auf beiden Friedhöfen wird auch die Möglichkeit von Trauerfeiern von bis zu 250 Personen in den Andachtshallen geboten. Am Rande des Parkfriedhofes Bümmerstede befindet sich zudem das städtische Krematorium.

    Zuständig für alle mit der Bestattung auf den städtischen Friedhöfen zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Oldenburg. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Grab- und Bestattungsarten, Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen und anfallende Friedhofsgebühren.



    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Oldenburg betreibt zwei Friedhöfe, im Norden den Waldfriedhof Ofenerdiek mit ungefähr 10 Hektar und im Süden den Parkfriedhof Bümmerstede mit ungefähr 16 Hektar.

    Auf beiden Friedhöfen werden unterschiedliche Grabarten für Urnen- und Erdbestattungen vorgehalten, wie zum Beispiel anonyme Erd- und Urnengräber, Wahlgräber, Reihengräber, teilanonyme (pflegefreie) Grabarten sowie auch Baumgräber auf dem Waldfriedhof Ofenerdiek. Der Parkfriedhof Bümmerstede hält dazu noch Sondergräber für yezidische, muslimische und buddhistische Glaubensgemeinschaften vor und trägt damit zur kulturellen Vielfalt bei.

    Auf beiden Friedhöfen wird auch die Möglichkeit von Trauerfeiern von bis zu 250 Personen in den Andachtshallen geboten. Am Rande des Parkfriedhofes Bümmerstede befindet sich zudem das städtische Krematorium.

    Zuständig für alle mit der Bestattung auf den städtischen Friedhöfen zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Oldenburg. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Grab- und Bestattungsarten, Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen und anfallende Friedhofsgebühren.



    Online-Dienst

    Beisetzung online beantragen

    ID: L100040_466676978

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
    •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen

    Ansprechpartner

    Cornelia Klatt
    Telefon: 0441 235-2580
    E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de

    Anschrift und Kontakt der Friedhöfe

    Waldfriedhof Ofenerdiek
    Schafjückenweg 22
    26125 Oldenburg
    Telefon: 0441 602182

    Parkfriedhof Bümmerstede und Krematorium
    Sandkruger Straße 26
    26135 Oldenburg
    Telefon: 0441 235-3575

    Ansprechpartner

    Cornelia Klatt
    Telefon: 0441 235-2580
    E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de

    Anschrift und Kontakt der Friedhöfe

    Waldfriedhof Ofenerdiek
    Schafjückenweg 22
    26125 Oldenburg
    Telefon: 0441 602182

    Parkfriedhof Bümmerstede und Krematorium
    Sandkruger Straße 26
    26135 Oldenburg
    Telefon: 0441 235-3575

    Ansprechpartner

    Stadtgrünpflege und Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 h

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2514

    Fax: 0441 235-2110

    E-Mail: stadtgruen@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst pflegt und unterhält das Stadtgrün. Hierzu gehören insbesondere die Grün- und Erholungsanlagen, Sportanlagen, Spielplätze (inklusive Wartung und Reparatur der Spielgeräte), Verkehrsgrünflächen und Straßenbäume, Außenanlagen an städtischen Einrichtungen, Wälder sowie Kleingärten. Außerdem gehören zu den Aufgaben des Fachdienstes der Erhalt und die Pflege des städtischen Baumbestandes sowie die Durchführung von Kontrollen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht bei den städtischen Bäumen und bei Spielgeräten. Weiterhin werden durch den Fachdienst der Parkfriedhof und das Krematorium in Bümmerstede und der Waldfriedhof in Ofenerdiek verwaltet und betrieben. 

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen

    Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bestattungen

    Der Antrag auf Vornahme einer Beisetzung kann

    • online
    • schriftlich mit ausgefülltem Antragsvordruck (siehe Formulare)
      • per Post,
      •  per Fax: 0441 235-2110 für den Waldfriedhof Ofenerdiek und 0441 235-3577 für den Parkfriedhof Bümmerstede
      •  per E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
    • oder persönlich erfolgen.

    Der Antrag auf Vornahme einer Beisetzung kann

    • online
    • schriftlich mit ausgefülltem Antragsvordruck (siehe Formulare)
      • per Post,
      • per Fax: 0441 235-2110 für den Waldfriedhof Ofenerdiek und 0441 235-3577 für den Parkfriedhof Bümmerstede
      • per E-Mail: friedhofsverwaltung[at]stadt-oldenburg.de
    • oder persönlich erfolgen.

    Fristen

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beisetzung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)