• Uelzen (Landkreis Uelzen, Niedersachsen)
Bestattung Anmeldung

Bestattung anmelden

Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

Beschreibung

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

Online-Dienst

Bestattung anmelden

ID: L100040_583267395

Beschreibung

Jede Leiche in Niedersachsen muss bestattet werden. Die Bestattung kann als Begräbnis der Leiche in der Erde (Erdbestattung)- oder als Einäscherung der Leiche mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und Beisetzung der Urne (Feuerbestattung) durchgeführt werden. Bestattungsformen der Feuerbestattung sind z. B. die Seebestattung und die Waldbestattung. Es herrscht mit Ausnahme der Seebestattung grundsätzlich Friedhofspflicht. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes, Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung bestattet werden. Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann die zuständige untere Gesundheitsbehörde aus wichtigem Grund zulassen. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute durchgeführt.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 04.11.2024

Technisch geändert am 04.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpartner

Landkreis Uelzen

Adresse

Hausanschrift

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1761

29507 Uelzen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0581 82-0

Fax: 0581 82-445(Fax Landkreis Uelzen)

E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Uelzen

Empfänger: Landkreis Uelzen

IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

BIC: NOLADE21UEL

Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN

Version

Technisch erstellt am 20.01.2008

Technisch geändert am 14.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hansestadt Uelzen - Ordnungs- und Gewerbewesen

Adresse

Hausanschrift

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 581 800-6211

Fax: +49 581 800-76212

E-Mail: ordnungswesen@stadt.uelzen.de

Version

Technisch erstellt am 18.09.2009

Technisch geändert am 24.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hansestadt Uelzen - Grünflächen und Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 22.09.2009

Technisch geändert am 04.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt

Beschreibung

Das Gesundheitsamt schützt und fördert die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.

Informationen zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes finden Sie auf der Homepage des Landkreises Uelzen.

Adresse

Hausanschrift

Auf dem Rahlande 15

29525 Uelzen

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0581 82-462

Fax: 0581 82-474

E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

Bankverbindung

Landkreis Uelzen

Empfänger: Landkreis Uelzen

IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

BIC: NOLADE21UEL

Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 24.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

Voraussetzungen

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Fristen

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Kosten

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

  • Gemeinden
  • Kirchen, Kirchengemeinden
  • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 02.07.2024

Stichwörter

Bestattung, Eintritt des Todes, Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Beisetzung, Feuerbestattung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024