Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
     

    Für den Landkreis Wesermarsch erreichen Sie die Beistandschaftsstelle unter

    beistandschaft@wesermarsch.de

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
     

    Für den Landkreis Wesermarsch erreichen Sie die Beistandschaftsstelle unter

    beistandschaft@wesermarsch.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

    BIC: SLZODE22

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017 (von: Kleemann, Kerstin)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Kleemann, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines


    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
       

    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt


    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
       

    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.

    Die Beistandschaft endet, wenn

    • der Antragsteller dies schriftlich verlangt, 
       
    • der antragstellende Elternteil sein Sorgerecht verliert, wie bei Volljährigkeit des Kindes oder Sorgerechtsentzug,
       
    • durch Umzug ins Ausland oder
       
    • Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils.

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.

    Die Beistandschaft endet, wenn

    • der Antragsteller dies schriftlich verlangt, 
       
    • der antragstellende Elternteil sein Sorgerecht verliert, wie bei Volljährigkeit des Kindes oder Sorgerechtsentzug,
       
    • durch Umzug ins Ausland oder
       
    • Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)