Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Für den Landkreis Wesermarsch erreichen Sie die Beistandschaftsstelle unter
beistandschaft@wesermarsch.de
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Für den Landkreis Wesermarsch erreichen Sie die Beistandschaftsstelle unter
beistandschaft@wesermarsch.de
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@wesermarsch.de
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
-
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
-
bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
-
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
-
bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise für Wesermarsch: Beistandschaften: Allgemeines
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, wenn
- der Antragsteller dies schriftlich verlangt,
- der antragstellende Elternteil sein Sorgerecht verliert, wie bei Volljährigkeit des Kindes oder Sorgerechtsentzug,
- durch Umzug ins Ausland oder
- Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, wenn
- der Antragsteller dies schriftlich verlangt,
- der antragstellende Elternteil sein Sorgerecht verliert, wie bei Volljährigkeit des Kindes oder Sorgerechtsentzug,
- durch Umzug ins Ausland oder
- Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007