Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Osnabrück haben, ist die Abteilung Beistandschaften/Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen des Landkreises Osnabrück für Ihre Angelegenheiten zuständig. Sollten Sie in der Stadt Osnabrück wohnen, wenden Sie sich bitte an das dortige Jugendamt.
Für Ihr Anliegen, das Sie bei der Abteilung Beistandschaften/Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen zu erledigen haben, benötigen Sie einen persönlichen Termin. So vermeiden Sie unnötige Anfahrtswege, Sie wissen, welche Unterlagen Sie benötigen, Sie kommen zum vereinbarten Termin und warten nur so lange, wie es zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten erforderlich ist.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Osnabrück haben, ist die Abteilung Beistandschaften/Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen des Landkreises Osnabrück für Ihre Angelegenheiten zuständig. Sollten Sie in der Stadt Osnabrück wohnen, wenden Sie sich bitte an das dortige Jugendamt.
Für Ihr Anliegen, das Sie bei der Abteilung Beistandschaften/Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen zu erledigen haben, benötigen Sie einen persönlichen Termin. So vermeiden Sie unnötige Anfahrtswege, Sie wissen, welche Unterlagen Sie benötigen, Sie kommen zum vereinbarten Termin und warten nur so lange, wie es zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten erforderlich ist.
Online-Dienst
Beistandschaft
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Bitte beachten Sie, dass dieser Bereich zurzeit mittwochs telefonisch nicht erreichbar ist.
Bitte beachten Sie, dass dieser Bereich zurzeit mittwochs telefonisch nicht erreichbar ist.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - Fachdienst 3 Jugend
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Es empfiehlt sich, zunächst ein persönliches Beratungsgespräch beim Jugendamt in Anspruch zu nehmen.
Es empfiehlt sich, zunächst ein persönliches Beratungsgespräch beim Jugendamt in Anspruch zu nehmen.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Die Beistandschaft kann jederzeit - auch bereits vor Geburt - bis zur Volljährigkeit beantragt werden.
Wird dem antragstellenden Elternteil das Sorgerecht entzogen oder wird das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr vom Antragsteller betreut, endet die Beistandschaft kraft Gesetzes.
Die Beistandschaft kann jederzeit - auch bereits vor Geburt - bis zur Volljährigkeit beantragt werden.
Wird dem antragstellenden Elternteil das Sorgerecht entzogen oder wird das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr vom Antragsteller betreut, endet die Beistandschaft kraft Gesetzes.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Beim Jugendamt sind Beurkundungen zum Unterhalt (Unterhaltsverpflichtung für minderjährige und volljährige Kinder sowie Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Kindesmutter) kostenfrei möglich.
Für Beurkundungen in anderen Bereichen:
Unterhaltsbeurkundung (urkundliche Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung)
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-beistandschaft-73974
Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg und Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-oldenburg.de/
Beim Jugendamt sind Beurkundungen zum Unterhalt (Unterhaltsverpflichtung für minderjährige und volljährige Kinder sowie Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Kindesmutter) kostenfrei möglich.
Beim Jugendamt sind Beurkundungen zum Unterhalt (Unterhaltsverpflichtung für minderjährige und volljährige Kinder sowie Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Kindesmutter) kostenfrei möglich.
Für Beurkundungen in anderen Bereichen:
Unterhaltsbeurkundung (urkundliche Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung)
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-beistandschaft-73974
Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg und Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-oldenburg.de/
Beim Jugendamt sind Beurkundungen zum Unterhalt (Unterhaltsverpflichtung für minderjährige und volljährige Kinder sowie Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Kindesmutter) kostenfrei möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007
Hinweise für Osnabrück: Beistandschaft
Fachlich freigegeben durch FD 3