Beistandschaft
Beschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
51.63 - Beistandschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1305
Fax: +49 5351 121-1613
Kontaktperson
Frau Bauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1305
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Hinweise für Helmstedt: Beistandschaft
Aufgrund der Individualität bei den einzelnen Dienstleistungen, erhalten Sie genauere Informationen auf Nachfrage im Geschäftszimmer.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Beistandschaft
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
- Datenschutzerklärung Unterhaltsrechtliche Beratung Minderjährige
- Datenschutzerklärung Unterhaltsrechtliche Beratung junge Volljährige
- Datenschutzerklärung Beurkundungen
- Datenschutzerklärung Beistandschaft
- Datenschutzerklärung Unterhaltsverpflichtete Eltern
- Hinweisblatt Düsseldorfer Tabelle
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007