51.63 - Beistandschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1305
Fax: +49 5351 121-1613
Zuständigkeit für
Kreis Helmstedt (Niedersachsen)
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
Weitere Informationen
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.