Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

    Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

    Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene

    ID: L100040_528022466

    Beschreibung

    Hier können Sie Eingliederungshilfe für Erwachsene nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Personen können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn - Sie eine wesentliche Behinderung haben, - Sie von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, - ihre wesentliche Behinderung sie in der Teilhabe am täglichen Leben einschränkt. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: - das Wohnen - die Haushaltsführung - die Freizeitgestaltung - die Förderung privater Kontakte und Hobbies, - Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers - Mobilität - Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf - Unterstützung zur Beschäftigung - Hilfsmittel - Förderung der Verständigung Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Das Einkommen oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Landkreis Vechta, Amt für Soziales und Integration, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta. Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen werden Sie schriftlich aufgefordert, die fehlenden Informationen und Unterlagen nachzureichen. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Der Rehabilitationsträger, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob er für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn er nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet.

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    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2023 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100040_528022465

    Beschreibung

    Hier können Sie Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Kinder und Jugendliche können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn - Sie eine wesentliche Behinderung haben, - Sie von einer wesentliche Behinderung bedroht sind, - ihre wesentliche Behinderung sie in der Teilhabe am täglichen Leben einschränkt. Dies betrifft auch volljährige Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Bitte beachten Sie, dass über diesen Antrag nur Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen beantragt werden können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Landkreises Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: - Frühförderung - Autismus Therapie - Unterstützung durch heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesstätte/Krippe - Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf - Hilfsmittel - Förderung der Verständigung - Unterstützung beim Wohnen Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Einkommen und/oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die zuständige Behörde wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Landkreis Vechta, Amt für Soziales und Integration, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen werden Sie schriftlich aufgefordert, die fehlenden Informationen und Unterlagen nachzureichen. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Der Rehabilitationsträger, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob er für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn er nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet.

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    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2023 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Soziales und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Terwort
      Zuständig für
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-Di

      Fax: 04441 898-1045

      Telefon Festnetz: 04441 898-2025

      E-Mail: 2025@landkreis-vechta.de

    • Frau Schreiber
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Dj-I
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene

      Telefon Festnetz: 04441 898-2039

      E-Mail: 2039@landkreis-vechta.de

    • Frau Stolle
      Zuständig für
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: J-Möl

      Telefon Festnetz: 04441 898-2022

      E-Mail: 2022@landkreis-vechta.de

    • Herr Kühne
      Zuständig für
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Möm-Ric

      Fax: 04441 898-4019

      Telefon Festnetz: 04441 898-2019

      E-Mail: 2019@landkreis-vechta.de

    • Frau Trumme
      Zuständig für
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Rid-Sel

      Telefon Festnetz: 04441 898-2010

      E-Mail: 2010@landkreis-vechta.de

    • Frau Hörnschemeyer
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sem-Z
      • Folgende Personengruppen: Erwachsene

      Telefon Festnetz: 04441 898-2011

      E-Mail: 2011@landkreis-vechta.de

    • Frau Hossain
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-Er
      • Folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche

      Telefon Festnetz: 04441 898-2065

      Fax: 04441 898-1045

      E-Mail: 2065@landkreis-vechta.de

    • Frau Hörnschemeyer
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Es-Kla
      • Folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche

      Telefon Festnetz: 04441 898-2034

      Fax: 04441 898-1045

      E-Mail: 2034@landkreis-vechta.de

    • Herr Fischer
      Zuständig für
      • Folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Klb-Sar

      Telefon Festnetz: 04441 898-2044

      Fax: 04441 898-1045

      E-Mail: 2044@landkreis-vechta.de

    • Frau Evers
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sas-Z
      • Folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche

      Telefon Festnetz: 04441 898-2014

      E-Mail: 2014@landkreis-vechta.de

    Stichwörter

    Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
    • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weiterer Ansprechpunkt für die Eingliederungshilfe-Leistungen an Erwachsene:

    Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Telefon: 05121 304-0

    Fax: 05121 304611

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Teilhabeleistung, Beruf, Besondere Wohnform, Hochschule, Behindertenhilfe, Schulen, Leistungen zur Mobilität, Eingliederungshilfe, Leistungen für Wohnraum, Besuchsbeihilfen, heilpädagogische Leistungen, Behinderung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Begleitung im Krankenhaus, Tagesbildungsstätte, Menschen mit Behinderungen, Teilhabe an Bildung, Hilfsmittel, Förderung der Verständigung, Frühförderung und Früherkennung, Weiterbildung, Persönliches Budget, Krankenhausassistenz, Kindertagesstätten, Assistenzleistungen, Sozialhilfe, Teilhabe, Elternassistenz, Besuchshilfen, Integration, Schulbegleitung, Inklusion, soziale Teilhabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)