Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
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Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
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Ansprechpartner
52.11 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61635211
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52.21 - Team Teilhabeservice und Fachsteuerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61624570
E-Mail: FEM@region-hannover.de
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52.12 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61635212
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52.13 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 61635213
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52.31 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Nord/SER
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 61635231
Weitere Informationen
52.32 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Ost
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 61635232
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52.14 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 61635214
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52.33 Team Eingliederungshilfe Erwachsene Süd und Südwest
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61635233
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52.34 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Nordwest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 61635234
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erforderliche Unterlagen
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hemmingen: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hemmingen: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Zudem halten die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfe auf ihren Internetseiten Informationen zu den Leistungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Weiterer Ansprechpunkt für die Eingliederungshilfe-Leistungen an Erwachsene:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Fax: 05121 304611
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.12.2022
Stichwörter
Hilfsmittel, Beruf, Leistungen für Wohnraum, Begleitung im Krankenhaus, Behinderung, soziale Teilhabe, Hochschule, Besondere Wohnform, Weiterbildung, Behindertenhilfe, Sozialhilfe, Persönliches Budget, Assistenzleistungen, Besuchsbeihilfen, Leistungen zur Mobilität, Elternassistenz, Tagesbildungsstätte, Teilhabeleistung, Integration, Menschen mit Behinderungen, Eingliederungshilfe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Inklusion, Frühförderung und Früherkennung, Teilhabe an Bildung, Besuchshilfen, Kindertagesstätten, Teilhabe, Schulen, Schulbegleitung, heilpädagogische Leistungen, Förderung der Verständigung, Krankenhausassistenz
Metainformation
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