Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

    Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

    Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene

    ID: L100040_505239954

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    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100040_499015913

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    Ansprechpartner

    52.11 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestr. 20

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635211

    E-Mail: egh-jungemenschen-nord@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    Technisch geändert am 30.06.2024

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    52.21 - Team Teilhabeservice und Fachsteuerung

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    30163 Hannover

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    Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

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    Telefon Festnetz: 0511 61624570

    E-Mail: FEM@region-hannover.de

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    52.12 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd

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    Telefon Festnetz: 0511 61635212

    E-Mail: egh-jungemenschen-ost-sued@region-hannover.de

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    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    52.13 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest

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    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0511 61635213

    E-Mail: egh-jungemenschen-suedwest@region-hannover.de

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    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    52.31 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Nord/SER

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    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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    Zuständig bei laufenden Verfahren für: Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    52.32 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Ost

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    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635232

    E-Mail: egh-erwachsene-ost@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Zuständig bei laufenden Verfahren für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    52.14 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest

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    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635214

    E-Mail: egh-jungemenschen-nordwest@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Neustadt a. Rbge., Garbsen, Wunstorf Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    Technisch geändert am 30.06.2024

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    52.33 Team Eingliederungshilfe Erwachsene Süd und Südwest

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    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0511 61635233

    E-Mail: egh-erwachsene-sued-suedwest@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Zuständig bei laufenden Verfahren für: Laatzen, Hemmingen, Pattensen, Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    52.34 - Team Eingliederungshilfe Erwachsene Nordwest

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    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 14:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0511 61635234

    E-Mail: egh-erwachsene-nordwest@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Zuständig bei laufenden Verfahren für: Garbsen, Neustadt a. Rbge., Seelze, Wunstorf Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gehrden: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
    • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gehrden: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Zudem halten die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfe auf ihren Internetseiten Informationen zu den Leistungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weiterer Ansprechpunkt für die Eingliederungshilfe-Leistungen an Erwachsene:

    Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Telefon: 05121 304-0

    Fax: 05121 304611

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Hilfsmittel, Tagesbildungsstätte, Besondere Wohnform, Begleitung im Krankenhaus, Assistenzleistungen, Leistungen für Wohnraum, Menschen mit Behinderungen, Beruf, Krankenhausassistenz, Besuchsbeihilfen, Kindertagesstätten, Besuchshilfen, soziale Teilhabe, Eingliederungshilfe, Integration, Sozialhilfe, Teilhabeleistung, Hochschule, Inklusion, Persönliches Budget, Teilhabe an Bildung, Elternassistenz, Schulbegleitung, Schulen, Leistungen zur Mobilität, Behindertenhilfe, heilpädagogische Leistungen, Frühförderung und Früherkennung, Behinderung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilhabe, Weiterbildung, Förderung der Verständigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation