Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen GewährungOnline erledigen

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.  

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene

    ID: L100040_489691586

    Beschreibung

    Hier können Sie Eingliederungshilfe für Erwachsene nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Personen können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn - Sie eine Behinderung haben, - Sie von einer Behinderung bedroht sind, - ihre Behinderung sie im täglichen Leben einschränkt. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: - das Wohnen - die Finanzen - die Haushaltsführung - die Freizeitgestaltung - die Förderung privater Kontakte und Hobbies, - Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers - Mobilität - Elternschaft - Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf - Hilfsmittel - Förderung der Verständigung Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Das Einkommen oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die zuständige Behörde wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie "Nicht bekannt" auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Soziales Bereich 50.2 Hamburger Allee 25 30161 Hannover [E-Mail an Bereich 50.2](mailto:50.2@hannover-stadt.de) Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet.

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    Deutsch

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    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene

    ID: L100040_505239954

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    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100040_489691584

    Beschreibung

    Hier können Sie Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Kinder und Jugendliche können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn - Sie eine Behinderung haben, - Sie von einer Behinderung bedroht sind, - ihre Behinderung sie im täglichen Leben einschränkt. Dies betrifft auch volljährige Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Bitte beachten Sie, dass über diesen Antrag nur Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen beantragt werden können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, Wenden Sie sich bitte an Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Joachimstraße 8, 30159 Hannover. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: - Frühförderung und Früherkennung - Unterstützung bei der Entwicklung des Kindes und der Entfaltung seiner Persönlichkeit - Unterstützung in der Kindertagesstätte - Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf - Hilfsmittel - Förderung der Verständigung - Unterstützung beim Wohnen Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Einkommen und/oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die zuständige Behörde wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie "Nicht bekannt" auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Soziales Bereich 50.2 Hamburger Allee 25 30161 Hannover [E-Mail an Bereich 50.2](mailto:50.2@hannover-stadt.de) Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet.

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    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100040_499015913

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    Ansprechpartner

    Für Hannover wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weiterer Ansprechpunkt für die Eingliederungshilfe-Leistungen an Erwachsene:

    Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Telefon: 05121 304-0

    Fax: 05121 304611

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Teilhabeleistung, heilpädagogische Leistungen, Inklusion, Elternassistenz, Teilhabe an Bildung, Assistenzleistungen, Hilfsmittel, Schulbegleitung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Schulen, Behindertenhilfe, Persönliches Budget, Frühförderung und Früherkennung, Eingliederungshilfe, Besuchsbeihilfen, Leistungen zur Mobilität, Besondere Wohnform, Beruf, Menschen mit Behinderungen, Hochschule, Förderung der Verständigung, Leistungen für Wohnraum, Besuchshilfen, Behinderung, Begleitung im Krankenhaus, Kindertagesstätten, Teilhabe, Krankenhausassistenz, soziale Teilhabe, Weiterbildung, Sozialhilfe, Integration, Tagesbildungsstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de