Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Melle: Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Stadt Melle Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Es können einzelne bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre (z.B. zu Grenzabständen oder Brandschutzanforderungen).
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Stadt Melle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Stadt Melle Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Es können einzelne bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre (z.B. zu Grenzabständen oder Brandschutzanforderungen).
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Stadt Melle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Melle: Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.
Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner
Fachdienst 6 Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Melle: Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
Der Antrag auf Vorbescheid kann formlos eingereicht werden und Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte, sowie eine Beschreibung des Vorhabens enthalten. Je nach Art der Baumaßnahme können weitere Unterlagen erforderlich sein. Hierzu berät Sie der zuständige Sachbearbeiter im Bauamt.
Der Antrag auf Vorbescheid kann formlos eingereicht werden und Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte, sowie eine Beschreibung des Vorhabens enthalten. Je nach Art der Baumaßnahme können weitere Unterlagen erforderlich sein. Hierzu berät Sie der zuständige Sachbearbeiter im Bauamt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Hinweise für Melle: Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
- Geltungsdauer: 3 Jahre
Eine Verlängerung des Bauvorbescheides muss vor Fristablauf schriftlich beantragt werden.
- Geltungsdauer: 3 Jahre
Eine Verlängerung des Bauvorbescheides muss vor Fristablauf schriftlich beantragt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
Es wird eine Gebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung erhoben.
Es wird eine Gebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung