Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauvoranfrage gem. § 73 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Grafschaft Bentheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Nordhorn: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Der Antrag auf Vorbescheid ist digital einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Der Antrag auf Vorbescheid ist digital einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Formulare
Hinweise für Nordhorn: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordhorn: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Das Verfahren ist vollständig digitalisiert.
Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über ein Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus
Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person
- Ein Nutzerkonto (BundID) (einmalige Anmeldung)
Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/ registrieren.
Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.
Beispiele
„02_einfacher Lageplan_20210527_V1“
„03_Grundriss EG_20210530_V1“
„04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2“
„06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1“
Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/e6893cc0-df2a-3397-b5a5-31e7b2fb1a4b/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e
Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
- Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zum Einreichen einer Anzeige oder eines Antrags. Somit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Damit diese Bevollmächtigung schriftlich fixiert und dem Bauamt bekannt wird, ist die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Bauamt auszufüllen und von der Bauherrin oder vom Bauherrn sowie von der Entwurfsverfasserin oder vom Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und dem Bauamt auf Anforderung zukommen zu lassen.
- Nach Anmeldung im Serviceportal ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der gewählten Dienstleistung das für den Antrag benötigte Formular auf. Nachdem das Formular für den Antrag ausgefüllt worden ist und die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen worden sind, kann der Antrag abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erhalten danach eine erste Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Wenn die Abweichung, Anzeige, der Bauantrag oder die Bauvoranfrage vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn registriert ist, erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner eine E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Falls die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner noch keinen Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn besitzen, erhalten sie die Zugangsdaten für das Login per Post. Den Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn finden Sie hier: https://bauportal.nordhorn.de/ Hier können Sie immer den Verfahrensstand einsehen.
- Benachrichtigungen vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner immer per E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Dort können sie die Schreiben des Bauordnungsamtes der Stadt Nordhorn sowie am Ende der Verfahren die Genehmigungen oder Bestätigungen der Anzeigen sowie die genehmigten Bauvorlagen einsehen und herunterladen.
- Falls Sie aufgefordert werden, Bauvorlagen nachzureichen, senden Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse bauordnung@nordhorn.de. Diese Bauvorlagen werden dann vom Bauordnungsamt in das Bauportal eingestellt.
Das Verfahren ist vollständig digitalisiert.
Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über ein Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus
Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person
- Ein Nutzerkonto (BundID) (einmalige Anmeldung)
Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein "Nutzerkonto" mit Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/ registrieren.
Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format "JJJJMMTT" und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.
Beispiele
"02_einfacher Lageplan_20210527_V1"
"03_Grundriss EG_20210530_V1"
"04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2"
"06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1"
Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/e6893cc0-df2a-3397-b5a5-31e7b2fb1a4b/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e
Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
- Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zum Einreichen einer Anzeige oder eines Antrags. Somit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Damit diese Bevollmächtigung schriftlich fixiert und dem Bauamt bekannt wird, ist die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Bauamt auszufüllen und von der Bauherrin oder vom Bauherrn sowie von der Entwurfsverfasserin oder vom Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und dem Bauamt auf Anforderung zukommen zu lassen.
- Nach Anmeldung im Serviceportal ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der gewählten Dienstleistung das für den Antrag benötigte Formular auf. Nachdem das Formular für den Antrag ausgefüllt worden ist und die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen worden sind, kann der Antrag abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erhalten danach eine erste Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Wenn die Abweichung, Anzeige, der Bauantrag oder die Bauvoranfrage vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn registriert ist, erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner eine E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Falls die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner noch keinen Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn besitzen, erhalten sie die Zugangsdaten für das Login per Post. Den Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn finden Sie hier: https://bauportal.nordhorn.de/ Hier können Sie immer den Verfahrensstand einsehen.
- Benachrichtigungen vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner immer per E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Dort können sie die Schreiben des Bauordnungsamtes der Stadt Nordhorn sowie am Ende der Verfahren die Genehmigungen oder Bestätigungen der Anzeigen sowie die genehmigten Bauvorlagen einsehen und herunterladen.
- Falls Sie aufgefordert werden, Bauvorlagen nachzureichen, senden Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse bauordnung@nordhorn.de. Diese Bauvorlagen werden dann vom Bauordnungsamt in das Bauportal eingestellt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung