Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauvoranfrage gemäß § 73 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung