Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung

    Ob ein Grundstück überhaupt oder nach eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Den besten Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder vor einem aufwendigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die sogenannte Bauvoranfrage dar. Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie dabei ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung prüfen lassen.

    Die Bauvoranfrage bzw. der Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides ist auf elektronischem Wege über das Online-Verfahrensportal des Amtes für Bauwesen und Kreisentwicklung einzureichen. Nach Antragstellung können sich Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser auf diesem Portal auch über den Bearbeitungsstand ihres Antrags informieren.

    Online-Dienst

    Online-Portal Bauamt

    ID: L100040_482420196

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Für Wiefelstede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung

    Im Zuge der Antragstellung sind die Bauvorlagen hochzuladen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt werden benötigt:

    • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 oder ähnlich
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze

    Formulare

    Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung

    Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.

    Die Frist kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag um bis zu drei Jahre verlängert werden. Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf beim Landkreis Ammerland eingegangen ist. Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheides ist ebenfalls über das Online-Verfahrensportal des Amtes für Bauwesen und Kreisentwicklung zu stellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung

    Der Gebührenrahmen ergibt sich aus der Baugebührenordnung (BauGO) und richtet sich nach dem Umfang der geplanten Baumaßnahme und dem jeweiligen Zeitaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English