Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Delmenhorst: Bauvoranfrage

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Bauordnung

    Beschreibung

    Der Fachdienst Bauordnung ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung der Genehmigungsverfahren entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung zuständig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Bauwillige und Planer in allen Fragen des Baurechtes. Im Beratungsgespräch werden Auskünfte zu Verfahrensfragen sowie Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Es kann auch auf Hindernisse hingewiesen werden, die der Genehmigung eines Vorhabens im Wege stehen. Möglicherweise können auch Lösungsansätze aufgezeigt werden, damit ein Vorhaben verwirklicht werden kann.

    Im Internet stehen die Bebauungspläne zur Einsicht bereit.

    Informationsschreiben

    Informationen zur Datenverarbeitung

    Information zu nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken gemäß § 9 Abs. 2 NBauO

    Informationen zum Vorbeugenden Brandschutz -> Sonderbauten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992689

    Fax: 04221 991252

    Telefon Festnetz: 04221 991651

    E-Mail: bauordnung@delmenhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de