Stadtverwaltung Delmenhorst - Bauordnung
Beschreibung
Der Fachdienst Bauordnung ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung der Genehmigungsverfahren entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Bauwillige und Planer in allen Fragen des Baurechtes. Im Beratungsgespräch werden Auskünfte zu Verfahrensfragen sowie Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Es kann auch auf Hindernisse hingewiesen werden, die der Genehmigung eines Vorhabens im Wege stehen. Möglicherweise können auch Lösungsansätze aufgezeigt werden, damit ein Vorhaben verwirklicht werden kann.
Im Internet stehen die Bebauungspläne zur Einsicht bereit.
Informationen zur Datenverarbeitung
Information zu nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken gemäß § 9 Abs. 2 NBauO
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
E-Mail: bauordnung@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992689
Telefon Festnetz: 04221 991651
Fax: 04221 991252
Internet
Zuständigkeit für
Delmenhorst
- Abbruch Anzeige
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Bodendenkmalpflege
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
- Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
- Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung