Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Achim: Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
Nicht immer ist im Vorfeld klar, ob sich ein geplantes Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lässt. Diese Frage kann schon beim Kauf eines Grundstücks eine wichtige Rolle spielen. In solchen Fällen können Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage Einzelfragen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde inhaltlich prüfen lassen. Ist beispielsweise die geplante Nutzung zulässig? Kann das Haus in der geplanten Größe errichtet werden?
Nach Abschluss der Prüfung bekommen Sie einen Bauvorbescheid. Dieser ist grundsätzlich 3 Jahre gültig und kann auf Antrag (vor Ablauf der 3-Jahresfrist) um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Der Inhalt des Bauvorbescheids bindet die Baugenehmigungsbehörde in einem späteren Baugenehmigungsverfahren. Die Bindung erlischt jedoch, wenn der Bauantrag wesentlich von der Bauvoranfrage abweicht. Ein Bauvorbescheid berechtigt nicht zu einem Baubeginn.
Wichtig: Eine abgelehnte Bauvoranfrage ist in jedem Fall billiger als ein abgelehnter Bauantrag.
Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:
- für Bauvorhaben im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- für Bauvorhaben im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
Die Bauvoranfrage muss seit dem 01.01.2024 in digitaler Form beim Landkreis Verden gestellt werden. Auch Privatpersonen können eine Bauvoranfrage stellen, hierfür ist nicht zwingend die Beauftragung einer Entwurfsverfasserin bzw. eines Entwurfsverfassers erforderlich.
Über den obigen Link können Sie die Bauvoranfrage direkt online ausfüllen, alle erforderlichen Antragsunterlagen beifügen und digital einreichen. Wichtig: Um am digitalen Antragsverfahren teilzunehmen, füllen Sie bitte auch die Vollmacht (siehe oben) aus und senden diese unterschrieben an die E-Mailadresse: bauen@landkreis-verden.de. Alternativ können Sie diese auch per Post an den Landkreis Verden, Fachdienst Bauordnung, senden.
Art und Umfang der benötigten Bauvorlagen ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung: § 7 NBauVorlVO - Bauvorlagen für eine Bauvoranfrage.
Mindestens einzureichen sind eine
- Übersichtskarte (Maßstab 1:5.000) sowie
- ein Lageplan des Grundstücks (Maßstab 1:1.000 oder 1:500).
Falls es für die Beantwortung der Fragestellung erforderlich ist, sind ggf. weitere Unterlagen vorzulegen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO bezeichnen.
Die Bauvoranfrage wird nach erfolgreicher Übermittlung beim Landkreis Verden erfasst. Anschließend wird ein sogenannter Projektraum für die weitere Kommunikation zwischen Bauherrin bzw. Bauherr, evtl. Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser und den weiteren beteiligten Stellen eingerichtet. Auch die Gemeinde, in der das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, erhält hierüber Ihren Antrag digital zur Stellungnahme.
Sie sowie ggf. Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser erhalten einen Einladungslink per E-Mail, mit dem Sie dem Projektraum beitreten können. Über mögliche Nachforderungen und den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie im Projektraum informiert. Zusätzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn ein Schreiben im Projektraum hinterlegt wurde.
Achtung: Da das Verfahren ausschließlich digital abgewickelt wird, wird auch der Gebührenbescheid für den Bauvorbescheid sowie der Bauvorbescheid selbst nur noch im Projektraum zur Verfügung gestellt. Wie bisher wird der Bauvorbescheid erst abrufbar, wenn die Gebühr von Ihnen bezahlt wurde. Beträgt die zu zahlende Gebühr weniger als 200,00 EUR, ist der Bauvorbescheid unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens abrufbar.
Wenn der Gebührenbescheid erstellt und im Projektraum hochgeladen wurde, erhalten Sie als Bauherrin bzw. Bauherr und ggf. auch Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Benachrichtigung per E-Mail. Das gleiche gilt für den erteilten Bauvorbescheid.
Nicht immer ist im Vorfeld klar, ob sich ein geplantes Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lässt. Diese Frage kann schon beim Kauf eines Grundstücks eine wichtige Rolle spielen. In solchen Fällen können Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage Einzelfragen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde inhaltlich prüfen lassen. Ist beispielsweise die geplante Nutzung zulässig? Kann das Haus in der geplanten Größe errichtet werden?
Nach Abschluss der Prüfung bekommen Sie einen Bauvorbescheid. Dieser ist grundsätzlich 3 Jahre gültig und kann auf Antrag (vor Ablauf der 3-Jahresfrist) um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Der Inhalt des Bauvorbescheids bindet die Baugenehmigungsbehörde in einem späteren Baugenehmigungsverfahren. Die Bindung erlischt jedoch, wenn der Bauantrag wesentlich von der Bauvoranfrage abweicht. Ein Bauvorbescheid berechtigt nicht zu einem Baubeginn.
Wichtig: Eine abgelehnte Bauvoranfrage ist in jedem Fall billiger als ein abgelehnter Bauantrag.
Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:
- für Bauvorhaben im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- für Bauvorhaben im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
Die Bauvoranfrage muss seit dem 01.01.2024 in digitaler Form beim Landkreis Verden gestellt werden. Auch Privatpersonen können eine Bauvoranfrage stellen, hierfür ist nicht zwingend die Beauftragung einer Entwurfsverfasserin bzw. eines Entwurfsverfassers erforderlich.
Über den obigen Link können Sie die Bauvoranfrage direkt online ausfüllen, alle erforderlichen Antragsunterlagen beifügen und digital einreichen. Wichtig: Um am digitalen Antragsverfahren teilzunehmen, füllen Sie bitte auch die Vollmacht (siehe oben) aus und senden diese unterschrieben an die E-Mailadresse: bauen@landkreis-verden.de. Alternativ können Sie diese auch per Post an den Landkreis Verden, Fachdienst Bauordnung, senden.
Art und Umfang der benötigten Bauvorlagen ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung: § 7 NBauVorlVO - Bauvorlagen für eine Bauvoranfrage.
Mindestens einzureichen sind eine
- Übersichtskarte (Maßstab 1:5.000) sowie
- ein Lageplan des Grundstücks (Maßstab 1:1.000 oder 1:500).
Falls es für die Beantwortung der Fragestellung erforderlich ist, sind ggf. weitere Unterlagen vorzulegen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO bezeichnen.
Die Bauvoranfrage wird nach erfolgreicher Übermittlung beim Landkreis Verden erfasst. Anschließend wird ein sogenannter Projektraum für die weitere Kommunikation zwischen Bauherrin bzw. Bauherr, evtl. Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser und den weiteren beteiligten Stellen eingerichtet. Auch die Gemeinde, in der das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, erhält hierüber Ihren Antrag digital zur Stellungnahme.
Sie sowie ggf. Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser erhalten einen Einladungslink per E-Mail, mit dem Sie dem Projektraum beitreten können. Über mögliche Nachforderungen und den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie im Projektraum informiert. Zusätzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn ein Schreiben im Projektraum hinterlegt wurde.
Achtung: Da das Verfahren ausschließlich digital abgewickelt wird, wird auch der Gebührenbescheid für den Bauvorbescheid sowie der Bauvorbescheid selbst nur noch im Projektraum zur Verfügung gestellt. Wie bisher wird der Bauvorbescheid erst abrufbar, wenn die Gebühr von Ihnen bezahlt wurde. Beträgt die zu zahlende Gebühr weniger als 200,00 EUR, ist der Bauvorbescheid unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens abrufbar.
Wenn der Gebührenbescheid erstellt und im Projektraum hochgeladen wurde, erhalten Sie als Bauherrin bzw. Bauherr und ggf. auch Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Benachrichtigung per E-Mail. Das gleiche gilt für den erteilten Bauvorbescheid.
Online-Dienste
Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
FD Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-326
Kontaktperson
Servicestelle Bauberatung, Bauangelegenheiten und Brandschutz
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung
Metainformation
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