Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Stade

    ID: L100040_532801721

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Bauaufsicht, technische Verwaltung und Wohngeld Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Registratur (Akteneinsicht, Archiv) und Baulasten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    E-Mail: bauen@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Stade: Bauvoranfrage

    Ab sofort haben Bauherren und Architekten die Möglichkeit, sich im Internet unter Bauakte online über den Verfahrensstand von Bauanträgen (außer Freistellungen nach § 62 NBauO und Nachträgen) zu informieren.

    Voraussetzung ist, dass schriftlich mit der Eingangsbestätigung ein Benutzername und Kennwort mitgeteilt worden ist.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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