Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauen - Bauvoranfrage
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bauaufsicht, technische Verwaltung und Wohngeld Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Registratur (Akteneinsicht, Archiv) und Baulasten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04141 12-0
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Kontaktperson
Frau Knauff
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Telefon Festnetz: 04141 12-6349
Fax: 04141 12-6313
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Frau Meyer
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork
Telefon Festnetz: 04141 12-6348
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Frau Rotermund
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-6346
Fax: 04141 12-6313
Frau Runge
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Apensen
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-6344
Fax: 04141 12-6313
Frau Sauerwein-Vendt
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Harsefeld
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6345
Herr Schrödter
Zuständig für
- Sonstiges: Neubau von Wohngebäuden, Anbau und Umbau etc. an vorhandenen Wohngebäuden - Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6347
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Frau Wedemeyer
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Fredenbeck
E-Mail: bauen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-6313
Telefon Festnetz: 04141 12-6342
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Am Rathaus
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Stade: Bauvoranfrage
Ab sofort haben Bauherren und Architekten die Möglichkeit, sich im Internet unter Bauakte online über den Verfahrensstand von Bauanträgen (außer Freistellungen nach § 62 NBauO und Nachträgen) zu informieren.
Voraussetzung ist, dass schriftlich mit der Eingangsbestätigung ein Benutzername und Kennwort mitgeteilt worden ist.
Ab sofort haben Bauherren und Architekten die Möglichkeit, sich im Internet unter Bauakte online über den Verfahrensstand von Bauanträgen (außer Freistellungen nach § 62 NBauO und Nachträgen) zu informieren.
Voraussetzung ist, dass schriftlich mit der Eingangsbestätigung ein Benutzername und Kennwort mitgeteilt worden ist.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung