Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Ritterhude: Bauvoranfrage

    Allgemeine Informationen

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Für eine Bauvoranfrage sind nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig, so dass die Bearbeitungsgebühr geringer ist als bei einem Bauantrag. Der Bauherr erhält frühzeitig die Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Ein Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich vom Bauantrag abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich



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    Bauvorbescheid (Version Bauherr:in)

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    Sprache

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Osterholz: Bauvoranfrage

    Bauordnungsamt beim Landkreis

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04791 930-3199

    Telefon Festnetz: 04791 930-3100

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ritterhude - Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesstraße 40

    27721 Ritterhude

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04292 889-200

    Telefon Festnetz: 04292 889-163

    E-Mail: strassenverwaltung@ritterhude.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet 30 "Bau, Planung und Umwelt" ist für die Gemeindeentwicklung, die Bauberatung und -anträge, den Klimaschutz, den Baumschutz und weitere Umweltangelegenheiten, den Straßenbau und -unterhaltung, die Straßenreinigung, den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) und die Friedhöfe zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Ritterhude: Bauvoranfrage

    Der Antrag ist ausschließlich digital beim Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz einzureichen. Er sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Bauvoranfrage

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung und ist vom Einzelfall abhängig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ritterhude: Bauvoranfrage

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English