Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.
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Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle einen Bauvorbescheid zu dem Bauvorhaben erhalten.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Bauvorbescheides ist auf Antrag möglich.
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle einen Bauvorbescheid zu dem Bauvorhaben erhalten.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Bauvorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauantrag und Baugenehmigung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg.
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg - 63 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3648
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3679
Weitere Informationen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 60 Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 508
Gebühren: ja
Am Graalwall
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Ggf. ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser zu bestellen.
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Ggf. ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser zu bestellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Lüneburg: Bauvoranfrage
- Bauen - Informationen zum Online-DienstAuf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Online-Dienst Bauen / Bauantrag online.
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung