Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauvoranfrage nach § 73 Niedersächsische Bauordnung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2470
Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-904
Formulare
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18
Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung