Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage nach § 73 Niedersächsische Bauordnung

    ID: L100040_570896511

    Beschreibung

    Gemäß [§ 73 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/fa52b57d-7db6-36a1-aa2e-c7afd2929c83) ist für eine Baumaßnahme auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvoranfrage zu entscheiden. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht zulässig ist. Im Antrag (Bauvoranfrage) muss die Fragestellung klar und genau formuliert werden, die von der Bauaufsichtsbehörde geklärt werden soll. Legen Sie dem Antrag die Bauvorlagen bei, die notwendig sind, um die angegebene Fragestellung zu prüfen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde zu dieser Frage eine verbindliche Auskunft, gilt die drei Jahre gilt. Sie bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum an die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen. Sie können sich also darauf verlassen, dass die in der Bauvoranfrage getroffenen Festlegungen in eine spätere Baugenehmigung übernommen werden, wenn der Bauvorbescheid noch gilt. Dennoch kann Ihnen später eine Baugenehmigung verweigert werden, wenn andere Gründe dagegensprechen.

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    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2024 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-2470

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2021 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Formulare

    Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021 (von: Webservice, Stadt Cuxhaven)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Webservice, Stadt Cuxhaven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausinnenhof
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 18

    Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 22.12.2021 (von: Christoph, Ulrich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)