Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Amt Bauaufsicht und Regionalplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2470
Kontaktperson
Mirjam Mauel
Hausanschrift
Fax: 04721 66-270183
Telefon Festnetz: 04721 66-2449
E-Mail: m.mauel@landkreis-cuxhaven.de
Mona Georg
Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-904
Kontaktperson
Tieu Mi Wölbern
Christine Thiem
Horst Ripke
Marco Paschkowski (stellv. Abteilungsleitung)
Ricarda Nordenholz
Susanne Lewandowski
Markus Kuschel
Telefon Festnetz: 04721 700-319
E-Mail: Markus.Kuschel@cuxhaven.de
Daniel Hustedt
Bettina Wenk
Maike Kamp
Formulare
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren