Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben GenehmigungOnline erledigen

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage gemäß § 73 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Anlage 5

    ID: L100040_530600009

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Frau Marie Briese:

    • Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd
    • Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Herr Sven Manja:

    • Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf
    • Rinteln

    Ansprechpartner

    Stadt Rinteln - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 80  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Rinteln

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation