Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage gemäß § 73 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Anlage 5

    ID: L100040_530600009

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Frau Marie Briese:

    • Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd
    • Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Herr Sven Manja:

    • Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf
    • Rinteln

    Frau Marie Briese:

    • Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd
    • Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Herr Sven Manja:

    • Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf
    • Rinteln

    Frau Marie Briese:

    • Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd
    • Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Herr Sven Manja:

    • Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf
    • Rinteln

    Frau Marie Briese:

    • Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd
    • Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Herr Sven Manja:

    • Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf
    • Rinteln

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2019

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Exten, Möllenbeck, Krankenhagen, Industriegebiet Süd

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Todenmann, Westendorf

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise für Rinteln: Bauvoranfrage für Rinteln

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation