Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Voraussetzungen
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Antrag auf Bauvoranfrage (wichtig: einzelne Fragen zu jedem einzelnen Sachverhalt)
- Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein.
- Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen.
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können.
- Antrag auf Bauvoranfrage (wichtig: einzelne Fragen zu jedem einzelnen Sachverhalt)
- Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein.
- Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen.
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Keine Antragsfristen.
Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheides die Baugenehmigung beantragt wurde. Die Verlängerung des Bauvorbescheids auf Antrag ist möglich. Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig vor Fristablauf zu stellen.
Keine Antragsfristen.
Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheides die Baugenehmigung beantragt wurde. Die Verlängerung des Bauvorbescheids auf Antrag ist möglich. Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig vor Fristablauf zu stellen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bevern: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung
Metainformation
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Bodenwerder-Polle
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Delligsen
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Eschershausen-Stadtoldendorf
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Boffzen
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Bevern
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Eschershausen-Stadtoldendorf
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Delligsen
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Bodenwerder-Polle
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Boffzen
- Ursprungsportal: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid in Bevern