Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_544455008

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Holzminden: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen

    Sprechzeiten

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauordnung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 17

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: 8:30-12:30 Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Holzminden: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    • Antrag auf Bauvoranfrage (wichtig: einzelne Fragen zu jedem einzelnen Sachverhalt)
    • Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein.
    • Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen.
    • Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Hinweise für Holzminden: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Keine Antragsfristen.

    Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheides die Baugenehmigung beantragt wurde. Die Verlängerung des Bauvorbescheids auf Antrag ist möglich. Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig vor Fristablauf zu stellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de