Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage ist ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Es ist nicht möglich über die Fragestellung "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" zu entscheiden.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Bauvorbescheid.
Die Bauvoranfrage ist ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Es ist nicht möglich über die Fragestellung "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" zu entscheiden.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Bauvorbescheid.
Online-Dienst
Bauvoranfrage (gem. § 73 NBauO) stellen
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Stadt Wunstorf
Fachbereich Bauordnung
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Stadt Wunstorf
Fachbereich Bauordnung
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-325
Kontaktperson
Frau Wildhage
Zuständig für
- Sonstiges: Bokeloh, Großenheidorn, Idensen, Mesmerode und Steinhude
Telefon Festnetz: 05031 101-316
E-Mail: Petra.Wildhage@wunstorf.de
Frau Adolf
Zuständig für
- Sonstiges: Blumenau/Liethe, Klein Heidorn, Kolenfeld, Luthe und Wunstorf
E-Mail: Birgit.Adolf@wunstorf.de
Telefon Festnetz: 05031 101-207
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage ist online über das Bauportal (s. o.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, Stadt Wunstorf, einzureichen.
Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der Stadt Wunstorf einzureichen.
Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden.
Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Nach Eingang der Bauvoranfrage wird die Baumaßnahme mit Vereinbarkeit des öffentlichen Baurechts geprüft und mit einem Bauvorbescheid beschieden.
Nach Eingang der Bauvoranfrage wird die Baumaßnahme mit Vereinbarkeit des öffentlichen Baurechts geprüft und mit einem Bauvorbescheid beschieden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.
Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.
Es werden Gebühren bis zu 90 % der Baugenehmigungsgebühr in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 90,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage
Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.
Der ‚positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens, da nur Teilaspekte beurteilt werden.
Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.
Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.
Der positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens, da nur Teilaspekte beurteilt werden.
Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren