Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Allgemeine Informationen

    Die Bauvoranfrage ist ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Es ist nicht möglich über die Fragestellung "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" zu entscheiden.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Bauvorbescheid.



    Allgemeine Informationen

    Die Bauvoranfrage ist ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Es ist nicht möglich über die Fragestellung "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" zu entscheiden.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Bauvorbescheid.



    Online-Dienst

    Bauvoranfrage (gem. § 73 NBauO) stellen

    ID: L100040_535636249

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    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Stadt Wunstorf 
    Fachbereich Bauordnung 
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-325

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wir im Fachbereich 63 Bauordnung kümmern uns um alles rund um die baurechtlichen Verfahren für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Klingt kompliziert, ist es in Teilen auch, dafür aber auch sehr abwechslungsreich. Ein entsprechender Bauantrag oder eine Bauvoranfrage, wird online über ein Bauportal bei uns, der unteren Bauaufsichtsbehörde, eingereicht. Nach Eingang des Antrages wird dieser auf Vollständigkeit und Vereinbarkeit mit den baurechtlichen Vorschriften geprüft und ggf. weitere Unterlagen oder Umplanungen gefordert. Der vollständige Antrag wird von verschiedenen internen und externen Stellen begutachtet und bei Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht von uns letztlich dann bewilligt.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Die Bauvoranfrage ist online über das Bauportal (s. o.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, Stadt Wunstorf, einzureichen.

    Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind.

    Die Bauvoranfrage ist schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der Stadt Wunstorf einzureichen.

    Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden.

    Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Nach Eingang der Bauvoranfrage wird die Baumaßnahme mit Vereinbarkeit des öffentlichen Baurechts geprüft und mit einem Bauvorbescheid beschieden.

    Nach Eingang der Bauvoranfrage wird die Baumaßnahme mit Vereinbarkeit des öffentlichen Baurechts geprüft und mit einem Bauvorbescheid beschieden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.

    Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.

    Es werden Gebühren bis zu 90 % der Baugenehmigungsgebühr in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 90,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.

    Der ‚positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens, da nur Teilaspekte beurteilt werden.

    Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.

    Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.

    Der positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens, da nur Teilaspekte beurteilt werden.

    Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024