Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Allgemeine Informationen

    Die Bauvoranfrage ist ein förmliches Verfahren nach § 73 Nds. Bauordnung (NBauO). In diesem Verfahren können Sie über einzelne Fragen zu der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen. Es ist ein konkretes Bauvorhaben zu benennen. Es ist nicht möglich über die Fragestellung "Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?" zu entscheiden.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Bauvorbescheid.



    Online-Dienst

    Bauvoranfrage (gem. § 73 NBauO) stellen

    ID: L100040_535636249

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-325

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Die Bauvoranfrage ist schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der Stadt Wunstorf einzureichen.

    Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen (amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßstab) einzureichen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Nach Eingang der Bauvoranfrage wird die Baumaßnahme mit Vereinbarkeit des öffentlichen Baurechts geprüft und mit einem Bauvorbescheid beschieden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf seiner Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Es werden Gebühren bis zu 90 % der Baugenehmigungsgebühr in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 90,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.

    Der positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens, da nur Teilaspekte beurteilt werden.

    Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Bauvoranfrage

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English