Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienste

    Bauantrag

    ID: L100040_544488487

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    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bauauskunft

    ID: L100040_576794190

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    Technisch erstellt am 09.10.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Barsinghausen: Bauvoranfrage

    Die Stadt Barsinghausen ist als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

    Die Stadt Barsinghausen ist als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Bau- und Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergamtstraße 5

    30890 Barsinghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Hinweise für Barsinghausen: Bauvoranfrage

    Ein erteilter Bauvorbescheid hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren.

    Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden.

    Ein erteilter Bauvorbescheid hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren.

    Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Bauvoranfrage

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)