Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Zu Bauvoranfragen gibt es auch ein besonderes Merkblatt.
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.
Zu Bauvoranfragen gibt es auch ein besonderes Merkblatt.
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.
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Bauvoranfrage
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
63.23 - Baurecht Bezirk Velpke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Deuse
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke, Stadt Königslutter
E-Mail: j01.deuse@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2207
63.25 - Baurecht Schöningen, Lehre, Heeseberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Preisag
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Gemeinde Lehre, Stadt Schöningen, Samtgemeinde Heeseberg, Grasleben und Nord-Elm
E-Mail: alexandra.preisag@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2260
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung (DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung (DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Bauvoranfragen wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.
Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Bauvoranfragen wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung