Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Baumfällgenehmigung (Antrag auf Ausnahmegenehmigung/Befreiung von der Baumschutzsatzung)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Achim: Baumfällgenehmigung
Die Stadt Achim hat um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben oder zu gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, das Kleinklima zu verbessern oder schädliche Einwirkungen abzuwehren in der Stadt Achim den Baumbestand mit einer Satzung geschützt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Hinweise für Achim: Baumfällgenehmigung
Es wird ein ausgefüllter Antrag auf Baumfällung benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Hinweise für Achim: Baumfällgenehmigung
Die Satzung über den Schutz des Baumbestandes gewährleistet den Erhalt von geschützten Bäumen. Das Genehmigungsverfahren für Befreiungen von den Verboten der Satzung über den Schutz des Baumbestandes ist in der Satzung geregelt.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung