Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Rosengarten: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Um das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten, zu beleben und zu gliedern, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu fördern und zu sichern und zur Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklima beizutragen und schädliche Einwirkungen abzuwehren, werden in der Gemeinde Rosengarten alle Bäume einer festgelegten Mächtigkeit geschützt.
Eine Baumfällung sowie stark eingreifende Maßnahmen müssen beantragt werden.
Gehört Ihr Baum dazu? Informieren Sie sich in der Baumschutzsatzung oder rufen Sie einfach an!
Fällverbot im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Bitte beachten Sie das gesetzliche Verbot von Baumfällungen und stark eingreifenden Rückschnitten in der Zeit vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 (Allgemeiner Artenschutz), sowie § 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz).
Nachbarschaftsrecht
Steht Nachbars Baum oder Strauch zu dicht an Ihrer Grenze? Dürfen Sie herüberhängende Äste abschneiden? Fallen Laub, Zapfen oder Obst auf Ihr Grundstück? Diese Themen werden im Niedersächsischen Nachbarschaftsrecht (NNachbG) geregelt.
Welche Bäume sind geschützt?
- Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm, gemessen in einer Höhe von 120 cm über dem Boden sind im gesamten Gemeindegebiet geschützt.
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn wenigstens ein Stamm in einer Höhe von 120 cm einen Umfang von 80 cm aufweist.
- Ersatzpflanzungen sind vom Zeitpunkt der Pflanzung an geschützt.
Online-Dienst
Umwelt - Antrag Baumfällung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Rosengarten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags, dienstags, freitags 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:15 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Hinweise für Rosengarten: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Ausgefülltes Formular oder ein formloser Antrag mit Begründung
- Lageplan mit Standort, Art und Stammumfang des betroffenen Baumes/der betroffenen Bäume
- Aktuelle Fotos
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Hinweise für Rosengarten: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Bitte beachten Sie das bundesweite Fällverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Landkreis Harburg, Untere Naturschutzbehörde. Sie erreichen die Ansprechpartnerin Frau Kropat unter 04171/693-735.
Zu leistende Ersatzpflanzung sind auf die Fällung folgenden Pflanzperiode (im Zeitraum von Oktober bis einschließlich März des Folgejahres) an einem geeigneten Standort fachgerecht vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Liegen zwingende Gründe vor, warum eine Ersatzpflanzung in der Zeit nicht erfolgen kann, bitten wir um eine gemeinsame Rücksprache.
Verfahrensablauf:
- Antragsstellung durch den Baumeigentümer bei der Gemeinde Rosengarten
- Prüfung und Ortsbesichtigung durch die Gemeinde; ggf. Beteiligung von Ortsrat oder Verwaltungsausschuss bei besonderen oder ortsbildprägenden Bäumen
- Festlegung von Ersatzpflanzungen
- Bescheid mit Entscheidung
- ggf. Kontrolle der Ersatzpflanzung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rosengarten: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Ersatzpflanzungen
Eine Erlaubnis kann die Auflage oder Bedingung von bis zu 3 Ersatzpflanzungen pro Baum mit einem Stammumfang von bis zu 18 cm enthalten.
Was?
Als Ersatzpflanzung kommen einheimische Laubbäume folgender Güte und Größe infrage:
Hochstamm (alternativ Stammbusch) mit 12–14/14-16/16-18 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe), 3mal verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Drahtballierung
Wo?
Ersatzpflanzungen sind i.d.R. auf dem betroffenen Grundstück durchzuführen. Wenn eine Ersatzpflanzung auf dem betroffenen Grundstück nicht möglich ist, kann mit Antrag auf ein anderes Grundstück ausgewichen werden, solange dies mit dem Schutzweck der Baumschutzsatzung übereinstimmt.
Wie?
Da Sie verpflichtet sind, die Ersatzpflanzung dauerhaft zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, bei Auftragsvergabe auf geltende Richtlinie der jeweils aktuellen Ausgabe zu verweisen:
· FLL-Richtlinie „Empfehlung für Baumpflanzung“ Teil 1 und 2
· DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
· DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz
von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen
· ZTV-Baumpflege
Nachweis?
Zum Nachweis einer Ersatzpflanzung ist eine Rechnung mit Foto bei der Gemeinde einzureichen. Die Verpflichtung einer Ersatzpflanzung gilt als erfüllt, wenn der Baum im zweiten auf die Pflanzung folgenden Jahres ausgetrieben ist. Andernfalls ist die/der Ersatzpflichtete zur nochmaligen Pflanzung verpflichtet.
Rechtsgrundlage:
Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Rosengarten vom 23.06.2016
Weitere Informationen
Hinweise für Rosengarten: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Rosengarten
- Antrag auf BaumfällungAntrag auf Baumfällung, Baumfällgenehmigung
- Nachbarschaftsbroschüre
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bebauungspläne als pdf
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung