Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung Erteilung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Celle - Grünbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Grünbetrieb
Montag: 7:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 7:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Friedhofsbetrieb
Montag: 7:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:30 Uhr
Die Mitarbeiter in den Büros am Stadt- und Waldfriedhof sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr telefonisch erreichbar:
Harry Sinkel
Tel.: (05141) 12 6763 (Stadtfriedhof)
Tel.: (05141) 12 6766 (Waldfriedhof)
Alexandra Haß
Tel.: (05141) 126760 (Stadtfriedhof)
Mareike Neumann
Tel.: (05141) 126762 (Stadtfriedhof)
Sven Zurawski
Tel.: (05141) 126765 (Waldfriedhof)
Kontakt
Landkreis Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Adresse
Postanschrift
Postfach 3211
29232 Celle
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung