Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Schaumburg: Baumfällgenehmigung

    Innerhalb der Ortslagen der Gemeinde Wölpinghausen gilt die Satzung über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes der Gemeinde Wölpinghausen. 

    Ausserhalb der Ortslagen gilt die Baum- und Heckenschutzverordnung des Landkreises Schaumburg.

    Die übrigen Mitgliedsgemeinden der Satmgemeinde Sachsenhagen haben für die Ortslagen keine eigenen Baumschutzssatzungen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Baumfällung

    ID: L100040_519493037

    Beschreibung

    Antrag auf Baumfällung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rinteln - Tiefbau- und Umweltamt (Amt 66)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 80  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403217

    Fax: 05751 403601

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Rinteln: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Rinteln: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de