Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Allgemeine Informationen

    In Laatzen unterliegen bestimmte Bäume der Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Laatzen eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.



    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100040_446931263

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Team 67 - Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 15

    30880 Laatzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 8205-6701

    E-Mail: TeamGruenflaechen@laatzen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, richtet sich nach den Regelungen der Baumschutzsatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

    Sollte die Fällung genehmigt werden, sind aber die artenschutzrechtlichen Regelungen über das Beschneiden und Fällen von Bäumen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Der Antrag wird grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Laatzen: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Es fallen grundsätzlich keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de