Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
In der Gemeinde Lengede gibt es seit dem 26.06.1998 eine Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Gemeinde Lengede (Baumschutzsatzung), die bestimmte Laubbäume und Bäume und Landschaftsbestandteile, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, schützt.
Dieser geschützte Baumbestand darf nur entfernt werden, wenn eine vorherige schriftliche Genehmigung erteilt worden ist.
Im Falle der Baumfällgenehmigung durch die Gemeinde Lengede, hat der/die Grundstückseigentümer/in eine Ersatzpflanzung zu leisten. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume ergibt sich aus der Anzahl der zu fällenden Bäume und deren Stammumfang.
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Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.
Ansprechpartner
Lengede - Fachbereich 60 - Gemeinde Lengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-60
Fachbereich Bauen, Liegenschaften und Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-30
Kontaktperson
Frau Ramona Pawlik-Gadomska
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Der/Die Grundstückseigentümer/in muss dazu schriftlich einen formlosen Antrag an die Gemeinde Lengede, Fachbereich Bauen, Liegenschaften und Sport, Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede stellen, der folgende Informationen beinhaltet:
- Adresse und Telefonnummer des/der Grundstückseigentümers/in
- Standort des Baumes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort oder Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Baumart und Stammumfang in 1 Meter Höhe
- Grund der Fällung
Der Antrag ist von allen Eigentümern/Eigentümerinnen des Grundstücks zu unterschreiben.
Ein Lageplan mit dem eingezeichneten Standort des Baumes sowie Fotos können beigefügt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumschutzverordnung