Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Lengede gibt es seit dem 26.06.1998 eine Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Gemeinde Lengede (Baumschutzsatzung), die bestimmte Laubbäume und Bäume und Landschaftsbestandteile, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, schützt.

    Dieser geschützte Baumbestand darf nur entfernt werden, wenn eine vorherige schriftliche Genehmigung erteilt worden ist.

    Im Falle der Baumfällgenehmigung durch die Gemeinde Lengede, hat der/die Grundstückseigentümer/in eine Ersatzpflanzung zu leisten. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume ergibt sich aus der Anzahl der zu fällenden Bäume und deren Stammumfang.



    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung

    ID: L100040_472882678

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2022 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Lengede - Fachbereich 60 - Gemeinde Lengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-60

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2016 (von: Webservice, Landkreis Peine)

    Technisch geändert am 03.05.2018 (von: Webservice, Landkreis Peine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachbereich Bauen, Liegenschaften und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Der/Die Grundstückseigentümer/in muss dazu schriftlich einen formlosen Antrag an die Gemeinde Lengede, Fachbereich Bauen, Liegenschaften und Sport, Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede stellen, der folgende Informationen beinhaltet:

    - Adresse und Telefonnummer des/der Grundstückseigentümers/in
    - Standort des Baumes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort oder Gemarkung, Flur und Flurstück)
    - Baumart und Stammumfang in 1 Meter Höhe
    - Grund der Fällung

    Der Antrag ist von allen Eigentümern/Eigentümerinnen des Grundstücks zu unterschreiben.

    Ein Lageplan mit dem eingezeichneten Standort des Baumes sowie Fotos können beigefügt werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Baumschutzsatzung

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengede: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baumschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)