Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Online-Dienst

    Bauleitplanung einsehen

    ID: L100040_475210122

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Bauleitplanung

    Einzel- bzw. Detailauskünfte werden durch die Abt. Stadtplanung des Fachbereiches IV - Bau - der Stadt Georgsmarienhütte sowie durch die Baugenehmigungsbehörde, Landkreis Osnabrück, www.lkos.de erteilt. Ein persönliches Erscheinen oder eine schriftliche Anfrage wird angeraten. Telefonische Ausküfte können aufgrund der Möglichkeit eines Mißverständnisses nur unverbindlich erteilt werden.

    Einzel- bzw. Detailauskünfte werden durch die Abt. Stadtplanung des Fachbereiches IV - Bau - der Stadt Georgsmarienhütte sowie durch die Baugenehmigungsbehörde, Landkreis Osnabrück, www.lkos.de erteilt. Ein persönliches Erscheinen oder eine schriftliche Anfrage wird angeraten. Telefonische Ausküfte können aufgrund der Möglichkeit eines Mißverständnisses nur unverbindlich erteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Georgsmarienhütte

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Sozialabteilung montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 8500

    Fax: 05401 850444

    E-Mail: info@georgsmarienhuette.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2010

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Fachdienst 6 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-1150

    Fax: 0541 501-61150

    E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2012

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Bauleitplanung

    Auszüge aus Bauleitplänen sind gebührenpflichtig.

    http://www.georgsmarienhuette.de/gmhuette/go/509829E0BCD251F6B57EF14A823F935D/doc/doc_download.cfm?864425E50E2B21EA3195BD88126C0321

    Auszüge aus Bauleitplänen sind gebührenpflichtig.

    http://www.georgsmarienhuette.de/gmhuette/go/509829E0BCD251F6B57EF14A823F935D/doc/doc_download.cfm?864425E50E2B21EA3195BD88126C0321

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024