Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Bauleitplanung
Einzel- bzw. Detailauskünfte werden durch die Abt. Stadtplanung des Fachbereiches IV - Bau - der Stadt Georgsmarienhütte sowie durch die Baugenehmigungsbehörde, Landkreis Osnabrück, www.lkos.de erteilt. Ein persönliches Erscheinen oder eine schriftliche Anfrage wird angeraten. Telefonische Ausküfte können aufgrund der Möglichkeit eines Mißverständnisses nur unverbindlich erteilt werden.
Einzel- bzw. Detailauskünfte werden durch die Abt. Stadtplanung des Fachbereiches IV - Bau - der Stadt Georgsmarienhütte sowie durch die Baugenehmigungsbehörde, Landkreis Osnabrück, www.lkos.de erteilt. Ein persönliches Erscheinen oder eine schriftliche Anfrage wird angeraten. Telefonische Ausküfte können aufgrund der Möglichkeit eines Mißverständnisses nur unverbindlich erteilt werden.
Ansprechpartner
Stadt Georgsmarienhütte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Sozialabteilung montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Fachdienst 6 Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
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Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
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Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Bauleitplanung
Auszüge aus Bauleitplänen sind gebührenpflichtig.
http://www.georgsmarienhuette.de/gmhuette/go/509829E0BCD251F6B57EF14A823F935D/doc/doc_download.cfm?864425E50E2B21EA3195BD88126C0321
Auszüge aus Bauleitplänen sind gebührenpflichtig.
http://www.georgsmarienhuette.de/gmhuette/go/509829E0BCD251F6B57EF14A823F935D/doc/doc_download.cfm?864425E50E2B21EA3195BD88126C0321
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2008
Stichwörter
bauen, Planung Baugebiete