Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanung

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Hinweise für Hambergen: Bauleitplanung

    Allgemeine Informationen

    Bauleitpläne sind der (das ganze Samtgemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelnen Baugebiete regelnden Bebauungspläne. Planungsträger sind die zuständige Samtgemeinde und Gemeinde, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.



    Allgemeine Informationen

    Bauleitpläne sind der (das ganze Samtgemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelnen Baugebiete regelnden Bebauungspläne. Planungsträger sind die zuständige Samtgemeinde und Gemeinde, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Bebauungsplan:
    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Verfahren:
    Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.



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    Bauleitplanung

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    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Osterholz: Bauleitplanung

    Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte zunächst die dafür zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder die Stadt.

    Der Landkreis beantwortet gerne Ihre allgemeinen Fragen zum Thema Bauleitplanung.

    Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte zunächst die dafür zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder die Stadt.

    Der Landkreis beantwortet gerne Ihre allgemeinen Fragen zum Thema Bauleitplanung.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Raumordnung und Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3020

    Fax: 04791 930-3099

    E-Mail: planungsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

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    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 2

    27729 Hambergen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04793 78-7060

    Fax: 04793 78-117060

    E-Mail: bauamt@hambergen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2008

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    bauen, Planung Baugebiete

    Sprachversion

    Deutsch

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